Ohne Maske Zug fahren und fünf andere Dinge, die sich im Februar ändern
Ob Insekten in Lebensmitteln, neue Regeln für den Verbandskasten oder das Zugfahren ohne Maske – im Februar kommen einige Änderungen auf die Menschen in Deutschland zu.
Ein paar der Änderungen für den Februar sind sicherlich lang erwartet, einige kommen unverhofft. Wir geben einen Überblick über die aktuellen Regelungen, auf die sich die Menschen jetzt im Februar gefasst machen können.

Ohne Maske Zug fahren
Immer mehr Bundesländer haben die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr abgeschafft. Nach Sachsen-Anhalt, Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen folgen ab dem 1. Februar Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern verabschieden sich ab dem 2. Februar von der Maske in Bus und Bahn, Thüringen ab dem 3. Februar. Ebenfalls ab dem 2. Februar entfällt auch Zügen des Fernverkehrs die Maskenpflicht.
Maskenpflicht bleibt in bestimmten Einrichtungen
Entsorgen sollte man seinen Vorrat an FFP2- oder OP-Masken jedoch nicht. Sie sind an bestimmten Orten noch bis zum 7. April verpflichtend. Dazu gehören zum Beispiel Pflege- und medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen.
Insekten in Lebensmitteln erlaubt
Eigentlich sind Mehlmotten und Würmer Schädlinge, die wir nur ungern in den Lebensmitteln finden. Aber in Pulverform können Hausgrillen oder etwa der Getreideschimmelkäfer jetzt in Lebensmittelprodukten enthalten sein. Die werden aber und speziellen Bedingungen dafür gezüchtet und nicht etwa von Feldern und Wiesen eingesammelt. Gesundheitliche Bedenken gibt es also nicht. Wer von dem Konsum Abstand nehmen möchte, sollte in Zukunft die Zutatenliste genauer lesen.
Schluss mit Quecksilberlampen
Seit mehr als 15 Jahren ist die Verwendung von Quecksilber laut eines Bild-Beitrags jetzt schon verboten. Jetzt gilt das auch für die bisher noch bestehende Ausnahme: energiesparende Leuchtstofflampen. Auch diese dürfen jetzt nicht mehr produziert werden. Der Verkauf von Lagerbeständen ist allerdings gestattet.
Härtefall-Fonds für Rentner
Aus den sogenannten Härtefall-Fonds können einige Rentner jetzt eine Einmalzahlung von 2.500 Euro anfordern, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liege. Anspruch haben zum Beispiel ostdeutsche Rentner, die einst bei der Deutschen Reichsbahn angestellt waren oder im Ballett tanzten. Auch in der DDR Geschiedene mit Kindern und mindestens zehnjähriger Ehe haben unter Umständen einen Leistungsanspruch. Laut Bundesregierung sind die Anträge bis zum 30. September zu stellen.
Neue Regelung für den Verbandskasten
Für den Erste-Hilfe-Kasten, der im Auto mitgeführt werden muss, gelten eh schon strenge Regeln. Zum Beispiel muss er regelmäßig auf das Verfallsdatum geprüft und ggf. ersetzt werden. In Zukunft gilt aber eine neue DIN-Norm. Ab Februar sollen zusätzlich zu Einmalhandschuhen, Binden und Co. auch zwei Corona-Masken enthalten sein. Verpflichtend ist dies aber (noch) nicht.
Wahlrecht ab 16 Jahren
Bei der Europawahl (nächster Termin Frühjahr 2024) dürfen zukünftig auch Jugendliche ab 16 Jahren teilnehmen. Bisher musste man für die Stimmabgabe volljährig sein.