Wolf reißt zwei Schafe in Spohle – doch Viehhalter verzichtet auf Entschädigung

Zur Weihnachtszeit soll es in Spohle zu einem Wolfsriss gekommen sein. Eine Genprobe konnte dies nun bestätigten. Zwei Schafe starben. Doch der Halter will keine Entschädigung.
Spohle – Über die Weihnachtstage soll es in Spohle, einem Ortsteil der Gemeinde Wiefelstede im Landkreis Ammerland, zu einem Wolfsriss gekommen sein. Ein namentlich nicht genannter Hobby-Viehhalter hatte gemeldet, dass zwei seiner sieben Schafe tot aufgefunden wurden. Eines sei komplett zerfleischt gewesen, der Vorderlauf sei abgerissen worden. Das andere Schaf wäre mit einem Biss getötet worden.
Ein Gen-Befund hat nun Klarheit geschaffen und den Wolfsriss bestätigt. Der Viehhalter will aber auf eine Entschädigung verzichten. Doch warum?
Wolf reißt zwei Schafe in Spohle – doch ihr Halter bemüht sich nicht um eine finanzielle Entschädigung
Wie die Nordwest-Zeitung (NWZ) berichtet, würden die DNA-Proben, die der zuständige Förster nach dem Vorfall entnommen hatte, auf einen Wolf schließen. Der Hobby-Viehhalter aus Niedersachsen könne nun mit der Geschichte abschließen. „Ich bin durch mit dem Thema“, heißt es von ihm. Sein Hobby, die Schafzucht, würde er langsam auslaufen lassen. „Ich habe schon einige Schafe verkauft, der Rest wird auch abgegeben“.
Eine Entschädigung für die beiden durch einen Wolf gerissenen Schafe werde der Spohler nicht beantragen. Schließlich hätte er die Tiere frei auf einer Wiese stehen lassen. Im Falle einer Entschädigung, also damit diese bewilligt wird, hätte der Hobby-Viehhalter verschiedene Vorgaben einhalten müssen. Dazu zählt auch ein „wolfsabweisender Grundschutz“, wie das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz es beschreibt. Damit ist ein Herdentierschutzzaun gemeint.
Wann wird bei Wolfsrissen gezahlt? Ministerium gibt klare Richtlinien vor
Da der Schafzüchter aus Spohle aber nicht über solch einen verfügt, seien seine Erfolgschancen eher gering, würde er eine Entschädigung für die gerissenen Tiere beantragen wollen. In Fällen von Wolfsrissen sieht das Ministerium sogenannte „Billigkeitsleistungen“ vor. Gemeint ist damit finanzielle Unterstützung für Viehhalter. Direkten Anspruch haben Nutztierbesitzer hierauf aber nicht. Und mit Sicherheit auch nicht für die Finanzierung einer Waffe zum Schutz der eigenen Schafsherde.
Auf der Homepage vom Ministerium wird erläutert, dass kein Rechtsanspruch bestehe und Bewilligungsbehörde eher nach Ermessen Entschädigungen zahlt. Für durch einen Wolf verursachte Schäden, also Tierverluste oder vorhergehende Verletzungen, lassen sich entsprechende Anträge stellen. Kommt es zu Verletzungen, werden die Kosten für den Tierarzt und Medikamente übernommen. Das würde auf Risse von Schafen, Ziegen, Gatterwild, Rindern, Pferden, Hütehunden und Herdenschutztiere zutreffen.
Tötung von Tieren durch Wölfe muss per Genprobe nachgewiesen werden
Kommt es gar zur Tötung von Tieren, wie es im aktuellen Fall auf zwei Schafe in Spohle zutrifft, werde ein Betrag gezahlt, der aus einer Wertetabelle zu entnehmen ist. Doch müsse zunächst einmal die Schuldvermutung des Wolfes, der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen EU-Wolfsrecht prüfen lässt, bewiesen werden. Das ist in Spohle erfolgt.
Vom zuständigen Förster, oder auch vom Wolfsberater, werden hierfür Genproben entnommen. Die amtliche Feststellung obliegt dann dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die Antragstellung wiederum muss bei der Niedersächsischen Landwirtschaftskammer (LWK) eingereicht werden.