FDP will Rauchverbot in Gaststätten aufweichen

Hannover - Nach Klagen von Gastwirten will die niedersächsische FDP-Fraktiondas Rauchverbot massiv lockern, aber mit der CDU ist das kaum zu machen.
Als eines der ersten Bundesländer hatte Niedersachsen im Sommer 2007 das Rauchen in der Gastronomie verboten. Ausnahmen gibt es bislang nur in kleinen Ein-Raum-Kneipen, in denen kein Essen zubereitet wird. FDP-FraktionschefChristianDürr will nun mit Hilfe technischer Lösungen das Rauchverbot auch in größeren Gaststätten aufweichen.Voraussetzung sei eine leistungsfähige Abluftanlage, sagte er und bestätigte einen Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ am Montag. ZumEnde dieses Jahres wurde dieWirkung des Nichtraucherschutzgesetzes in Niedersachsen überprüft, der Bericht soll im Januar vorstellt werden.
Nach den Vorstellungen Dürrs soll mit einer technischen Anlage die Raumluft in Gaststätten so gefiltert werden, dass keine Belästigung oder Gefährdung durch Raucher entstehe. Die Gastronomie und die Industrie sollten nun beweisen, ob solche Lösungen machbar seien, sagte der FDP-Politiker. Außerdem sollen nach seiner Ansicht auch bei geschlossenen Gesellschaften und in Festzelten die Glimmstängel wieder erlaubt werden können.
Das Gesundheitsministerium und die CDU-Landtagsfraktion halten wenig von dem Vorstoß des FDP-Fraktionschefs. Im Januar soll die Überprüfung des Nichtraucherschutzgesetzes vorgestellt werden. Der Bericht soll auch eine Bewertung der Umsatzeinbußen für Gastwirte beinhalten. Seit langem schon fordert der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) eine Aufhebung des Rauchverbots für geschlossene Gesellschaften.
Die Vizefraktionschefin der CDU im Landtag, Heidemarie Mundlos, sagte zur Forderung der FDP, der stringente Nichtraucherschutz solle erhalten bleiben. Eine Aufweichung des Gesetzes könne sie sich nicht vorstellen. Auch Filteranlagen in Gasträumen könnten nicht verhindern, dass Schadstoffe freigesetzt werden. Mundlos sagte, ein neuer Stand der Technik sei ihr nicht bekannt. Eine Sprecherin von Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) erklärte, die Ministerin werde sich der Forderung „so nicht anschließen“. Das Gesetz zum Nichtraucherschutz stoße auf Akzeptanz in der Bevölkerung.
FDP-Fraktionschef Dürr sagte, er strebe eine sogenannte Innovationsklausel im Gesetz an und will auf die Klagen von Gastwirten über Umsatzeinbußen reagieren. Die Innovationsklausel in Nordrhein-Westfalen etwa besagt, dass man weitere Ausnahmen vom Rauchverbot zulassen kann, wenn „durch technische Vorkehrungen ein dem Rauchverbot gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet wird“.