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Düngen ab 1. Februar: Eröffnung der Güllesaison 2023

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Von: Andree Wächter

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Die Winterpause ist nicht nur im Fußball vorbei: Ab dem 1. Februar dürfen Landwirte wieder Gülle auf die Felder bringen.

Hannover – Landwirte in Niedersachsen können ab dem 1. Februar 2023 wieder die Gülle-Düngung vornehmen, also tierischen Dünger auf Acker- und Grünlandflächen bringen. Dies war vier Monate lang auf Ackerflächen und drei Monate auf Grünland verboten. Der Grund dafür: Weil die Natur in der Winterruhe keine Nährstoffe aufnehmen kann. Geregelt ist dies in der Düngeverordnung. Betroffen von der Sperrfrist sind Gülle, Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot, stickstoffhaltige Mineraldünger sowie viele Klärschlämme.

Sie dürfen laut Düngeverordnung auf Ackerland vom 2. Oktober bis 31. Januar und auf Grünland vom 1. November bis 31. Januar grundsätzlich nicht ausgebracht werden, schreibt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Für Stallmist und Kompost gilt eine verkürzte Sperrfrist vom 15. Dezember bis 15. Januar. Deren Stickstoff ist organisch gebunden und wird erst bei höheren Temperaturen, wenn auch die Natur wieder erwacht, in eine pflanzenverfügbare Form umgewandelt und von der Vegetation aufgenommen.

Auftragen der Gülle als Dünger im Februar hat kein Risiko

Auch beim frühzeitigen Auftragen der Gülle zum Einsetzen der Vegetation besteht auf Grünlandflächen kein nennenswertes Risiko von Stickstoffverlusten. Das liegt bei intakten Flächen, laut der LWK, an der dichten Grasnarbe und dem Wurzelfilz, in dem Nährstoffe sehr gut gebunden werden. Versuchsergebnisse zeigen zudem, dass in dieser Zeit die Ammoniakverluste geringer sind als bei einer Ausbringung im wärmeren März, schreibt die LWK.

Grundsätzlich ist die Düngung dem Bedarf der Pflanzen anzupassen. Dazu sind Düngezeitpunkt und Düngermenge so zu wählen, dass die Nährstoffe möglichst vollständig von den Pflanzen aufgenommen werden. Der Boden muss dabei aufnahmefähig sein. Auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden ist das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln verboten. Dies gilt unabhängig von Sperrfristen.

Trecker und Güllefass mit Schleppschlauchverteiler
Die streifenförmige, bodennahe Ausbringung von flüssigem organischem Dünger – Güllefass mit Schleppschlauchverteiler – hat gegenüber herkömmlicher Verteiltechnik den Vorteil, dass weniger Ammoniak-Emissionen abgegeben werden. Auf bestelltem Ackerland ist diese Art der Gülle-Ausbringung mittlerweile Vorschrift. © Ehrecke/LWK Niedersachsen

Seit 2020 dürfen Landwirte flüssige organische Düngemittel, wie zum Beispiel Gülle, Jauche und Gärreste auf bestelltem Ackerland – also Ackerflächen, auf denen aktuell Kulturpflanzen wachsen – nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebringen oder direkt in den Boden einbringen. Sinn der Regelung ist die Verringerung von Ammoniak-Emissionen in die Atmosphäre, die bei breitflächiger Ausbringung von Gülle und Gärresten deutlich höher sind als bei bodennaher Ausbringung mittels Schleppschlauch-, Schleppschuh- und Schlitzverteilern.

Die Vorschriften gelten zunächst nur für Ackerland, nicht für Grünland und Ackergrasflächen. Dort können bis zum Jahr 2025 noch weiterhin die gängigen Breitverteiltechniken, etwa nach unten abstrahlende Prallbleche oder Schwenkdüsen, eingesetzt werden. Allerdings werden diese Techniken aufgrund der bekannten Nachteile – schlechtere Stickstoff-Ausnutzung, Windanfälligkeit, mitunter Futterverschmutzung – aber auch auf Grünland nicht mehr empfohlen.

Verschieben der Sperrfrist für Gülle möglich

Da nicht jedes Jahr gleich ist, gibt es beim Grünland unterschiedliche Verfahren, die ein Verschieben der Sperrfrist für Gülle in Niedersachsen erlauben. Dies regelt jedes Bundesland individuell. Dabei wird die Sperrfrist nie verkürzt, sondern nur verschoben – und zwar um zwei oder um vier Wochen. Es bleibt in jedem Fall bei einer dreimonatigen Sperrfrist. Die Anträge mussten im jeweiligen Bundesland im Herbst gestellt worden sein, schreibt die Seite Agrarheute.

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