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Corona ade: Letzter Tag der Maskenpflicht in Bus und Bahn – welche Regeln nun gelten

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Von: Andree Wächter

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Fast drei Jahre lang gab es eine Maskenpflicht in Bus und Bahn. Nun fällt dort diese Regel. In anderen Bereichen gilt sie weiterhin.

Hannover – Die FFP2-Maske und OP-Maske waren die sichtbaren Symbole der Corona-Pandemie. Doch alles hat irgendwann ein Ende. Und dieses Ende ist nun erreicht. Im Hamburger HVV sind seit dem 1. Februar alle Maskenregeln gefallen. In den Bussen und Bahnen in Niedersachsen und Bremen gilt dies ab dem 2. Februar 2023. Gleiches gilt für den Fernverkehr. Doch es gibt noch weitere Änderungen ab Februar 2023.

Ab dem 2. Februar 2023 ist das freiwillige Tragen einer Maske in Bus und Bahn in Bremen und Niedersachsen natürlich weiterhin erlaubt. Seit Ende April 2020 mussten Menschen laut Gesundheitsministerium im niedersächsischen Nahverkehr eine Maske tragen. Die beiden Bundesländer Bremen und Niedersachsen haben sich bei der Maskenregel abgestimmt. Damit die Maske nicht komplett in Vergessenheit gerät, gehört sie ab sofort in den Verbandkasten im Auto.

Eine FFP2-Maske liegt auf dem Boden eines Bahnsteigs.
Ab 1. Februar 2023 wird die Maskenpflicht im Nahverkehr in Hamburg aufgehoben. Niedersachsen und Bremen folgen am 2. Februar. © IMAGO/Gottfried Czepluch

Maskenpflicht kippt im ÖPNV: Diese Corona-Regeln gelten ab Februar 2023

Doch es gibt noch weitere Änderungen hinsichtlich der Corona-Regeln im Februar. In Hamburg, Niedersachsen und Bremen. Dort endet am Mittwoch, 1. Februar 2023 die verpflichtende Corona-Isolationspflicht für Infizierte. Die Isolationspflicht wurde in Niedersachsen zuvor etliche Male verlängert und gilt laut Gesundheitsministerium seit September 2021. Wer eine Corona-Infektion hat, musste sich zuletzt für fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Am Mittwoch endet ebenfalls die Pflicht, einen positiven Schnelltest mit einem PCR-Test zu überprüfen. Die Gesundheitsminister raten aber, wer krank ist, sollte zu Hause bleiben.

Nach Ende der Maskenpflicht für Bus und Bahn: Nicht überall fallen die Corona-Regeln in Niedersachsen

Weiterhin gilt die Maskenpflicht in Niedersachsen dann noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Dies ist über das Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt, das noch bis zum 7. April datiert ist.

Zuletzt forderte etwa die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ein Ende der Maskenpflicht im Gesundheitsbereich. Niedersachsens neuer Gesundheitsminister Andreas Philippi riet in dieser Frage vor wenigen Tagen zu Gelassenheit. „Ich würde da ein bisschen zu Gelassenheit raten. Ich würde jetzt nicht anfangen, mich um drei oder vier Wochen wegen der Maskenpflicht zu streiten“, sagte der SPD-Politiker.

FFP2-Maskenpflicht gilt noch:

In Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt

In Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen usw.

In Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen

Nachweis eines negativen Corona-Tests:

In Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

In Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen der Tagespflege

Keine Regel ohne Ausnahme: Bei vollständig geimpften und genesenen Mitarbeitenden ist zweimal pro Woche auch ein Selbsttest ausreichend. Werden diese Einrichtungen nur kurz betreten, um eine behandelte, betreute oder gepflegte Person zu begleiten, ist ebenfalls kein Nachweis eines negativen Tests nötig. Quelle: NDR

Corona-Maskenpflicht endet für Bus und Bahn: Masken weiterhin für Kliniken und Pflegeheime

„Wir sollten das genau wissenschaftlich auswerten und gucken. Wir können das Gesetz einfach auslaufen lassen. Dann ist es am 7. April zu Ende. Das wissen wir definitiv. Und wenn die Situation es zeigt, dass es vielleicht früher notwendig ist, hoffe ich auf die Bundesregierung.“ In den Arztpraxen würden in der Regel keine gesunden Menschen sitzen, „sondern die gehen dahin, weil sie sich krank fühlen oder weil sie krank sind. Und gerade da und auch in den Seniorenheimen oder in Pflegeheimen, auch in den Krankenhäusern sind per se kranke Menschen, und die sind auch zu schützen“, so Philippi.

Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, fordert eine Verlängerung der Maskenpflicht für Besucher in Kliniken und Pflegeheimen bis zum Frühsommer. „Wir müssen die vulnerablen Gruppen auch langfristig schützen“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Pflegebedürftige und Kranke benötigten einen besonderen Schutz. „Beim Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wäre es klug, diese Maßnahme nicht zum 7. April auslaufen zu lassen.“

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