Problemfall Digitalisierung bei Behörden: Onlinezugangsgesetz verzögert sich

Digitalisierung ist in vielen Amtsstuben noch ein Fremdwort. Am 1. Januar 2023 hätten 575 Dienstleistungen online gehen sollen. Dieses Ziel wird verfehlt. Warum?
Hannover – Niedersachsen kann superschnell ein LNG-Terminal genehmigen und bauen. Ansonsten geht alles einen langsamen Gang. Bis sich ein Windrad sich drehen darf, vergehen locker sechs bis zehn Jahre. Viele weitere Dienstleistungen wie Kindergeld oder Wohnortwechsel sind mit einem persönlichen Besuch in den Rathäusern verbunden. Damit hätte am 1. Januar 2023 Schluss sein sollen. Doch vielen Kommunen werden die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nicht bis zum Stichtag umsetzten. Ziel war es, dass Dienstleitungen so einfach werden wie Online-Shopping oder Online-Banking.
Digitalisierung: behörden hatten fünf Jahre Zeit für 575 Verwaltungsdienstleistungen – aber Onlinezugangsgesetz lässt auf sich warten
Die Gründe für die Verzögerung sind laut des niedersächsischen Innenministeriums vielfältiger Natur. Als Gründe nannte das Ministerium in der Landeshauptstadt Hannover etwa fehlendes Personal bei der Softwareentwicklung sowie auch technische Herausforderungen und Anpassungsnotwendigkeiten an das jeweilige Landesrecht, wie es auf Anfrage hieß. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) habe sich bundesweit verzögert.
Bund und Länder hatten ursprünglich fünf Jahre Zeit, um ihre Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Dazu sollte das Onlinezugangsgesetz dienen, das im August 2017 vom Bundestag beschlossen wurde. Es gab den Ländern fünf Jahre Zeit, insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren und online anzubieten. Laut Innenministerium entfallen auf die Länder 236 dieser Leistungen – auf die einzelnen Kommunen noch einmal rund 90.
Onlinezugangsgesetz: Bald deutliche Fortschritte bei der Bereitstellung von Onlinediensten zu erwarten
In mindestens einer Kommune in Niedersachsen sind demnach rund 240 dieser Leistungen umgesetzt. Da jedoch nicht alle Kommunen ihr Online-Angebot zeitnah und umfassend im entsprechenden Serviceportal bekannt machten, sei die tatsächliche Zahl der in Niedersachsen verfügbaren Onlinedienste größer, hieß es. Dazu gehört auch die Samtgemeinde Fintel.
Zu den bislang gefragtesten Online-Dienstleistungen der niedersächsischen Verwaltungen zählen den Angaben zufolge etwa einen alten Führerschein in einen neuen umzutauschen, die Erklärung für den Austritt aus der Kirche oder die Beantragung von Kindergeld.
Wann eine vollständige Bereitstellung von Onlinediensten in allen niedersächsischen Behörden umgesetzt sein wird, könne nicht seriös vorausgesetzt werden, teilte ein Sprecher mit. Die Umsetzung sei sowohl von den Entwicklungen in den anderen Bundesländern als auch in den Kommunen abhängig. In der nächsten Zeit seien allerdings deutliche Fortschritte bei der Bereitstellung von Onlinediensten zu erwarten (mit dpa-Material).