Maßnahme „unangemessen“
2G bei Friseuren in Niedersachsen: Gericht entscheidet gegen Corona-Regel
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Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die 2G-Regel bei Friseuren in Niedersachsen unangemessen ist. Deshalb können auch Ungeimpfte zum Haareschneiden.
Lüneburg – In Niedersachsen dürfen Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind, künftig nicht mehr vom Friseurbesuch ausgeschlossen werden. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat beschlossen, dass die 2G beim Friseur und weiteren bei körpernahen Dienstleistungen unangemessen und unter Berücksichtigung des Corona-Infektionsgeschehens keine notwendige Schutzmaßnahme für das Land Niedersachsen sei. Das teilte das Oberverwaltungsgericht am Freitag mit.
Land | Niedersachsen |
Einwohner | 7,982 Millionen |
Fläche | 47.614 km² |
Hauptstadt | Hannover |
2G beim Friseur: Oberverwaltungsgericht kippt Corona-Regel – auch Ungeimpfte dürfen zum Friseur
Das Gericht habe sich darauf bezogen, dass der Besuch beim Friseur oder bei der Fußpflege zum körperlichen Grundbedarf – auch für Ungeimpfte – gehöre. Zudem sei das Risiko auf eine Corona-Infektion in diesem Bereich begrenzt, weil zur gleichen Zeit nur wenige Menschen vor Ort seien. Durch Schutzmaßnahmen wie Masken oder negative Corona-Tests könne das Risiko zudem deutlich eingeschränkt werden. Demnach habe das Gericht keine Notwendigkeit gesehen, um 2G beim Friseur wie ursprünglich in Niedersachsen angedacht aufrechtzuerhalten.
Nun gilt vorerst laut Gericht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske und die zur Erfassung der Kontaktdaten von Kundinnen und Kunden. Es bleibt abzuwarten, wie die Landesregierung auf das Gerichtsurteil reagieren wird. Am Samstag tritt eine neue Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft treten. Bisher gilt für körpernahe Dienstleistungen 2G-Plus. Ausgenommen sind bisher nur medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen. * kreiszeitung.de ist Angebot von IPPEN.MEDIA.
Rubriklistenbild: © dpa/Ronny Hartmann