Die Stadt hat dafür sechs Grundstücke einer Standortprüfung unterzogen: ein Areal an der Bahnhofstraße, das derzeit noch der LandE gehört; eine freie Fläche am Wunderbütteler Kirchweg; ein stadteigenes Grundstück an der Uelzener Straße; eine städtische Fläche auf dem ehemaligen OHE-Gelände am Kleinbahnhof; zwei Gewerbeobjekte an der Celler Straße.
Die Auswahl des geeigneten Grundstücks ist nicht trivial. Die Alarm- und Ausrückeordnung muss ebenso berücksichtigt werden wie die möglichen Einsatz-Szenarien. Ein Arbeitskreis, in Abstimmung mit Verwaltung und Ortskommando, hat Kriterien und deren Gewichtung für eine Entscheidungsmatrix festgelegt.
Ganz wichtig sind dabei die Faktoren „Erreichbarkeit“ und „Zuwegung“, die mit jeweils 40 Prozent in die Bewertung einfließen. Eine kreuzende Bahntrasse kann in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle spielen, genauso wie enge Zufahrtstraßen. Weitere Aspekte sind „Grundstücksverhältnisse“ (10 Prozent) sowie „Nähe von Gebäuden mit großen Menschenansammlungen“ und „Beplanung“ (jeweils 5 Prozent). Die Matrix und die favorisierte Lösung des Arbeitskreises sollen am Montagabend vorgestellt werden.
Wird dann vom Ausschuss ein Standort ausgewählt, dann dürfte die Entscheidung zunächst vorläufigen Charakter haben. Denn die Verwaltung verweist darauf, dass vor einer endgültigen Festlegung noch Untersuchungen, etwa zu Schall-Immissionen, nötig sind, damit die konkrete Planung beginnen kann.
Die Sitzung am Montag ist öffentlich, zu Beginn und am Ende gibt es jeweils eine Einwohnerfragestunde.