Mitunter waren die letzten Erhöhungen lange her, und das gilt auch bei der Grundsteuer. Die ist vor zehn Jahren zum letzten Mal erhöht worden. Seitdem hat sich bei den Kommunalfinanzen viel getan, die Investition von mehr als 10 Millionen Euro für zwei Kitas ist ein Beispiel für die Dimensionen, in denen inzwischen gerechnet werden muss, zumal durch Abschreibungen im doppischen System auch enorme Folgebelastungen damit verbunden sind – von den üblichen Unterhaltungs- und Finanzierungskosten mal ganz abgesehen. Unter diesem Eindruck war Anfang 2022 auch die Gewerbesteuer schon erhöht worden.
Bisher gilt für die Grundsteuer A im Stadtgebiet ein Hebesatz von 380 Prozent, bei der Grundsteuer B sind es 370 Prozent. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss in der Vorlage für die Sitzung keinen konkreten neuen Hebesatz vor, liefert aber Rechenbeispiele. So könne mit 400 Prozent bei der Grundsteuer A eine Mehreinnahme von knapp 16 500 Euro erzielt werden, bei 420 Prozent wären es rund 33 000 Euro.
Bei der Grundsteuer B würde eine Erhöhung auf 390 Prozent zu einem Einnahme-Plus in Höhe von gut 88 000 Euro führen. Wird der Hebesatz auf 410 Prozent erhöht, dann fließen 177 000 Euro mehr ins Stadtsäckel. Für ein Einfamilienhaus mit einem Messbetrag von 200 Euro würden im letzteren Fall 80 Euro zusätzlich an Grundsteuer fällig werden, wie die Kämmerei vorrechnet.
Im Landkreis Gifhorn sieht die Stadt Wittingen sich mit dem gegenwärtigen Steuersatz bei den eher günstigen Gemeinden. Den kreisweiten Durchschnitt bei Grundsteuer A und B, nach Werten von 2020, beziffert die Kämmerei auf 393 Prozent. Niedersachsenweit lagen die Werte 2019 bei 387 bzw. 435 Prozent.
Stimmt der Finanzausschuss einer Erhöhung zu, und sieht der Stadtrat das am 29. Juni genauso, dann sollen höhere Hebesätze ab 1. Januar 2024 gelten.