Einen konkreten Anlagentyp habe man noch nicht bestimmt, erläuterte Hauke Eggers-Mohmann, Geschäftsführer der EcoJoule Construct GmbH, die die Windräder errichten will. Das habe auch mit den derzeit „unruhigen Rohstoffmärkten“ und gestörten Lieferketten zu tun. Kernaussage von Eggers-Mohmann und Alexander Jäger-Bloh, Geschäftsführer des Windparks Kreutzberg: Die modernen Anlagentypen ähneln sich ohnehin alle.
Zur Suderwittinger Wohnbebauung werden laut Eggers-Mohmann 1000 Meter Abstand eingehalten. Häuser, die bei Ohrdorf außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegen, werden rund 825 Meter vom nächsten Windrad entfernt sein, für das Einzelgehöft bei Suderwittingen sind es rund 600 Meter. Die neuen Anlagen werden nicht genau an denselben Stellen stehen wie die existierenden Räder.
Während der jetzige Windpark an das Wittinger Umspannwerk angeschlossen ist, skizzierte Eggers-Mohmann als „Option“ den Bau eines neuen Umspannwerks für den dann deutlich leistungsfähigeren Windpark. Der Zeitplan für den Bau der Anlagen: erst das Genehmigungsverfahren, die Feinplanung und die Ausschreibungen, dann voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 der Start der Bauarbeiten, schließlich im zweiten oder dritten Quartal 2025 die Inbetriebnahme.
Mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte mit der Bundeswehr, die in dem Gebiet eine Tiefflugstrecke für Hubschrauber hat, sagte Jäger-Bloh, es gebe inzwischen eine positiv beschiedene Voranfrage und damit wohl keine Probleme für das Areal nördlich der B 244. Eine Höhenbegrenzung werde es im gesamten Windpark-Gebiet voraussichtlich nur für die UKA-Anlage geben.
Die Zuhörer interessierten sich natürlich besonders für Themen wie Schall und Schattenwurf. Eggers-Mohmann zufolge werden mit dem Projekt sämtliche Richtlinien für Schall-Emissionen eingehalten. Man könne die modernen Anlagen nachts sogar in einem schallreduzierenden Modus betreiben.
Auch beim Schattenwurf halte man die Richtwerte ein, erklärten die zwei Geschäftsführer. „Das wird zugesagt und garantiert“, sagte Eggers-Mohmann. Maximal 30 Minuten pro Tag und maximal 30 Stunden pro Jahr seien an einem „Immissionsort“ – also auf einem Grundstück, wo der Schattenwurf ankommt – zu dulden, alle darüber hinausgehenden Zeiten verhindere man durch Abriegelung der Anlagen. Die Einhaltung dieser Vorgaben werde durch den Landkreis Gifhorn behördlich überwacht.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Vorhaben ist gerade gelaufen, weitere Beteiligungsmöglichkeiten sollen folgen. Sabrina Puskeiler, Abteilungsleiterin für Stadtentwicklung, riet betroffenen Bürgern, bei Eingaben die Fristen zu beachten. Zudem müsse für jedes Verfahren jeweils eine gesonderte Stellungnahme erfolgen.