Abzuwarten bleibt, wie die Politik sich zu der F-Plan-Änderung positioniert. Denn bislang ist nicht bekannt, dass die Bedenken der Bundeswehr angesichts der Planungen bei Stöcken (das IK berichtete) ausgeräumt sind. Auch für andere Wind-Standorte hatte das Militär im Beteiligungsverfahren mögliche Einschränkungen in Aussicht gestellt, weil die Windräder Tiefflugtrassen für Hubschrauber beeinträchtigen könnten.
Während ein Flächennutzungsplan die allgemeinen Planungsziele festlegt, findet – auf dieser Basis – eine konkrete Beschreibung der Vorgaben für einzelne Projekte durch Bebauungspläne statt. Um diesen Schritt geht es am Montag für zwei der geplanten Windparks bzw. Windpark-Erweiterungen. Allerdings werden die Bebauungspläne an sich noch nicht beschlossen, zur Diskussion steht lediglich ein Beschluss über die öffentliche Auslegung der Entwürfe. In deren Rahmen können Bürger dann Einwände oder Anregungen zu den Plänen vorbringen.
Am Montag geht es zum einen um den Windpark Teschendorf, wo das Unternehmen „Energiequelle“ fünf Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 200 Metern plant. Auf seiner Homepage geht es von einer Inbetriebnahme im vierten Quartal 2023 aus. Eine BI kämpft gegen dieses Vorhaben.
Zum anderen steht ein Bebauungsplan zur Debatte, mit dem die Errichtung eines einzelnen neuen Windrads zwischen Suderwittingen und Ohrdorf planungsrechtlich abgesichert werden soll. In dem Bereich rund 400 Meter südlich der Bundesstraße soll eine Anlagenhöhe von bis zu 220 Metern zugelassen werden.
Klar ist aufgrund der noch ausstehenden Planungsschritte: Der Strom aus den neuen Windparks wird – mit Ausnahme von Boitzenhagen – nach all diesen Jahren der Planung noch länger nicht die deutschen Bemühungen um mehr Energie-Autarkie unterstützen.