Stadtbürgermeister Andreas Ritter vermutete, dass dieser Unterschied „aus der Historie heraus“ begründet sei, betonte aber auch, dass die Stadt keineswegs zu irgendetwas „zurück“ wolle, sondern dass es um geltendes Recht gehe: „Wir haben hier die Festsetzungen eines Wochenendhaus-Gebietes.“ Der Rathauschef verwies auch darauf, dass die zulässige Grundfläche mit 90 Quadratmetern schon über dem sonst üblichen Wert von 60 oder 70 Quadratmetern liege.
Nachdem der Ausschuss abgestimmt hatte, fragte der Anlieger: „Was passiert jetzt? Werden wir rausgeschmissen?“ Ritter verneinte: Das sei kein Thema. Die Stadt werde nun eine dem Votum entsprechende Stellungnahme an den Landkreis abgeben, der werde sich als Bauaufsichtsbehörde mit den betroffenen Grundstückseigentümern in Verbindung setzen: „Hier geht es darum, dass Sie sich an die baurechtlichen Vorschriften halten.“ Der Erste Stadtrat Holger Schulz empfahl den Anlegern: „Vertrauen Sie ein bisschen auf die Kompromissbereitschaft des Landkreises.“ Der befürchtete „Rausschmiss“ sei nicht verhältnismäßig.
Der Landkreis hatte sich im Vorfeld gegenüber der Stadt kritisch zu einer weiteren Erhöhung der Grundfläche geäußert. Das ist aber offenbar nicht die einzige strittige Regelung. So monierte ein Anlieger die erlaubte Zaunhöhe von maximal 60 Zentimetern – das sei zu wenig für Hundehalter und angesichts der Präsenz von Wölfen. Fachbereichsleiterin Sabrina Puskeiler sagte dazu, es gebe die Möglichkeit von Ausnahmeanträgen. Dem hielt ein Bürger entgegen, bei der Vielzahl an Betroffenen würden solche Anträge keinen Sinn machen. Christian Schroeder (Grüne) regte daraufhin an, dass Stadt, Landkreis und Anwohner sich mal an einen Tisch setzen. Ritter begrüßte den Vorschlag: „Keiner will, dass es eskaliert.“