Für dieses Teilstück laufen im Zuge eines Änderungsverfahrens Nachbesserungen an der Planung, die nach einem Spruch des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts nötig wurden. Die Autobahn GmbH rechnet nach Angaben von Sprecherin Inga Fahlbusch (Niederlassung Nordwest) mit dem Planfeststellungsbeschluss im Dezember dieses Jahres. Dann könnte theoretisch gebaut werden, doch erneute juristische Schritte könnten das verhindern. Fahlbusch betont deshalb: „Zum ersten Spatenstich kann zur Zeit keine Aussage getroffen werden, da gegen den Planfeststellungsbeschluss noch beim Bundesverwaltungsgericht geklagt werden kann.“
Bis Dezember sieht der Fahrplan für Abschnitt 7 so aus: Noch im Januar soll die Erwiderung der Einwendungen zum laufenden Ergänzungs- und Planänderungsverfahren abgeschlossen sein. Dann schließt sich ein Erörterungstermin im April oder Mai an, wobei noch offen ist, ob der als Präsenz-Format oder Online-Konsultation über die Bühne geht.
• Abschnitt 6, Ehra-Wittingen:
Das Planfeststellungsverfahrens für diesen Abschnitt, der an der B 244 bei Mannhagen endet, läuft seit Dezember 2018. In diesem Jahr sollen Nachkartierungen erfolgen. Den Planfeststellungsbeschluss erwartet die Autobahn GmbH für Mitte 2023.
• Abschnitt 5, Wittingen-Bodenteich
„Zurzeit erfolgt die Finalisierung der Entwurfsplanung“, heißt es seitens der Autobahn GmbH, deren Niederlassung Nord für die Abschnitte 1-5 zuständig ist, also von Mannhagen bis Lüneburg. Neue Regelwerke hätten eine teilweise Überarbeitung der bisherigen Pläne erforderlich gemacht. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist für das vierte Quartal 2022 vorgesehen.