Rein technisch geht es bei dem Verfahren um eine Änderung des Bebauungsplans, der seit 1998 Gültigkeit besitzt. Legt man den damaligen städtebaulichen Entwurf zugrunde, dann haben dort rund 20 Grundstücke Platz – kein kleines Baugebiet für einen Ort wie Boitzenhagen. Gebaut wurde auf dem Areal allerdings nie.
Das Landvolk wendet sich in seiner Stellungnahme vor allem gegen die geplante Ausweisung der Fläche als „reines Wohngebiet“. Bislang ist es planerisch ein „Dorfgebiet“. Der Änderung sei „vehement zu widersprechen“, heißt es in dem Schreiben.
Die Befürchtung des Landvolks: Den zwei angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieben könnte künftig das Leben schwer gemacht werden, wenn nebenan die Regeln eines reinen Wohngebiets gelten. Schließlich sei das Landleben „oft nicht so idyllisch, wie Städter sich das vorstellen“. Neue Nachbarn könnten sich von Schall- oder Geruchsemissionen gestört fühlen, etwa durch Tierhaltung, Gülle, Lüftungsanlagen oder An- und Abfahrten bei einer Kartoffelhalle.
„Da sind Konflikte vorprogrammiert“, meint der stellvertretende Landvolk-Geschäftsführer Horst Schevel. Neue Anwohner würden in solchen Fällen erfahrungsgemäß das Bauamt einschalten oder auch Juristen, und das mitunter mit Erfolg. Das münde dann in Gutachten, Prozesse und hohe Auflagen für die Betriebe – mit Konsequenzen für deren Bestand.
Schevel gibt zu bedenken, dass Kinder von alteingesessenen Bürgern, die im Ort bauen wollen, in der Regel eine ganz andere Haltung zur Landwirtschaft und zum Dorfleben mitbringen als Zuzügler, die oft andere Erwartungen haben. Dass also gegen eine gesunde Eigenentwicklung nichts spreche, dass aber ein derart dimensioniertes „reines Wohngebiet“ nicht ins Gefüge passe. Und: Vom Prinzip her sei es ohnehin wünschenswert, möglichst viel landwirtschaftliche Fläche zu erhalten.
Das Landvolk fordert, dass die planerische Festsetzung als „Dorfgebiet“ beibehalten wird. In der Stellungnahme heißt es: „Wie man auf die Idee kommen kann, in unmittelbarer Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebes ein allgemeines Wohngebiet ausweisen zu wollen, bleibt unerklärlich.“