Im Rathaus hat man sich also die Hundesteuersatzung angeschaut – und festgestellt, dass diese vom Dezember 2009 stammt. Für jeden Hund, der ordnungsgemäß angemeldet ist, werden demnach 48 Euro pro Jahr fällig. Bei 1150 Hunden im Stadtgebiet fließen über die Hundesteuer jährlich etwa 55 000 Euro in den Stadtsäckel.
Andernorts – so hat man verwaltungsseitig beim Blick auf die übrigen Kommunen im Kreisgebiet bemerkt – gelten zum Teil ganz andere Konditionen, im Durchschnitt werden 57,25 Euro pro Hund aufgerufen. Hinzu kommen Sätze für den Zweithund, die um einiges höher liegen, sowie noch einmal deutlich höhere Steuern für sogenannte „gefährliche Hunde“.
Beim „Ersthund“ gibt es eine Spanne von 36 Euro pro Jahr (Wesendorf, Brome) über 78 Euro in der Stadt Gifhorn bis hin zu 90 Euro in Schwülper oder Vordorf. In Hankensbüttel werden derzeit wie in Wittingen 48 Euro fällig. Für jeden zweiten Hund oder weitere Hunde pro Halter gibt es Steuersätze zwischen 60 Euro (Wesendorf) bis hin zu 198 Euro in Müden/Aller. Bei den „gefährlichen Hunden“ reicht die Bandbreite von 240 Euro (Meine) bis 800 Euro (Hillerse).
Entsprechende Erhöhungen beziehungsweise Zusatzregelungen hält man im Rathaus nun auch in Wittingen für gerechtfertigt, auch mit Blick auf die zwölf Jahre seit der letzten Neufassung der Satzung und die damit verbundene Inflation. Ein entsprechender Entwurf soll dem Finanzausschuss nächste Woche vorliegen. Geht es nach der Stadtverwaltung, dann soll die neue Satzung zum Jahreswechsel in Kraft treten. Mit Blick auf höhere Steuern für jeden „Ersthund“ sowie Einnahmen für Zweithunde und „gefährliche Hunde“ wird mit Mehrerträgen in Höhe von etwa 28 000 Euro pro Jahr kalkuliert.
Wer sich die Sitzung mit ihren beiden Einwohnerfragestunden anschauen möchte, der bekommt außerdem einen ersten Einblick in die Überlegungen für den Haushalt 2022.