Nach dem „Wind-an-Land“-Gesetz des Bundes, das ab dem 1. Februar 2023 gilt, müssen die Bundesländer bis 2027 zwei Prozent ihrer Flächen für Windkraftanlagen bereitstellen. Konkret ging es im Gemeinderat um die geplante Anlage Wahrenholz- West, westlich des Ortes. Für die soll der Bebauungsplan geändert, zudem ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Darin will die Gemeinde unter anderem auch die Gesamthöhe von rund 200 Metern festschreiben. „Ohne einen Bebauungsplan ist es nicht möglich, so etwas festzulegen“, erklärte Görner.
Gleich hinter der Gemeindegrenze soll auf dem Boden der Gemeinde Wesendorf voraussichtlich ebenfalls eine Anlage errichtet werden. „Wesendorf hat sich gegen einen Bebauungsplan entschieden, mit dem man regelnd eingreifen kann“, warf Bürgermeister Herbert Pieper ein. Ein Windrad dort könnte daher anders aussehen als die in Wahrenholz-West.
Durch das Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans gebe es im Gegensatz zu dem sonst ablaufenden Genehmigungsverfahren zudem Transparenz. Durch die geplante Anlage werde die Entwicklung der Gemeinde nicht beeinträchtigt, das war Pieper wichtig.
Die Windkraftanlage wird ganz an der Gemeindegrenze stehen, so dass die Rotoren-Radien noch im Gemeindegebiet liegen. In ihrem Umfeld ist lediglich Landwirtschaft erlaubt, auf die Tierwelt – vor allem Rotmilane und Fledermäuse – muss Rücksicht genommen werden. Daraus resultierten auch Abschaltzeiten. Zwei „Ablenkflächen“ auf Wesendorfer Gebiet sollen Greifvögel von der Anlage weglocken. Wegen der Schallemissionen wird das Windrad des Nachts voraussichtlich mit verminderter Kapazität laufen. Einstimmig genehmigte der Rat den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans.
Jakob Drees wünschte sich, dass es auch mit der Energieweiterleitung weitergehe. „Es kann nicht sein, dass wir nicht einspeisen können, wenn die Energie hier nicht gebraucht wird.“ Außerdem sei es schön, eine Bürgerbeteiligung einzurichten, um die Akzeptanz für Windkraft zu steigern.
„Der Investor steht bereits fest“, entgegnete Pieper. Daher sei man auf dessen Goodwill angewiesen. Immerhin sei man durch den Bebauungsplan beteiligt. Man werde aber Gespräche führen. Nach den derzeitigen Plänen soll die Baureife für die Anlage Ende 2023 erreicht sein.