Inzwischen geben sich Projektträger bei Kommunen und Landwirten schon fast die sprichwörtliche Klinke in die Hand. Ziel ist es, einen „Wildwuchs“ solcher Anlagen zu vermeiden. In einer nicht-öffentlichen Sitzung hat der Wahrenholzer Gemeinderat Entscheidungskriterien zum Bau von FFPV-Anlagen erarbeitet. Diese wurden der Samtgemeinde Wesendorf zur Verfügung gestellt – zwecks Erstellung eines Gesamtkonzepts durch die Verwaltung für alle Mitgliedsgemeinden.
Anlagen auf über 100 Hektar
Diese Richtlinien wurden nun dem Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung in der Alten Schmiede vorgestellt. Bürgermeister Herbert Pieper (CDU) sagte dazu: „Für alle Beteiligten sind diese Anlagen eine lukrative Angele-genheit, was aber hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Flächen nicht ausarten soll.“
Die Gesamtfläche von FFPV-Anlagen soll dabei 2 Prozent der Gemeindefläche nicht überschreiten und liegt damit bei rund 116 Hektar. Die Anlagen sollen nur auf Flächen mit geringer Bodenfruchtbarkeit bis 25 durchschnittlichen Bodenpunkten beziehungsweise einer Ertragsfähigkeit der Klassifizierung BFR 1-2 oder auf dauerhaft wieder zu vernässenden Böden errichtet werden. Dabei soll der Abstand einer Anlage zur nächsten Wohnbebauung mindestens 300 Meter betragen.
Zukünftige Betreiber oder Projektierer haben die Aufgabe, dem Antrag einen beantworteten Fragebogen hinzuzufügen, um ihm dem Gemeinderat vorzulegen. Auf diese Weise könne eine umfassende Erstinformation erhalten werden. „Mit dem Antrag und der Rückgabe des Fragebogens entsteht kein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung“, betonte der Bürgermeister. „Wir haben verantwortlich mit dieser Thematik umzugehen und es selbst in der Hand, hier Entscheidungen zu treffen“, hielt Pieper fest. Mit der Gegenstimme von Olaf Balke (Einzelbewerber) wurden die Richtlinien im Entwurf beschlossen.
Zu entscheiden hatte der Gemeinderat indes noch über einen Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Weißes Moor“. Pieper hielt dazu fest, dass die Anlage „mitten im Dorf stehen wird und damit nicht den vorgegebenen Richtlinien entspricht“. Der Antrag wurde einstimmig vom Gemeinderat abgelehnt.