Es geht um zwei Häuser in Wettendorf
Zuvor kam von Ratsfrau Inge Elvers (Bündnis 21) die Frage auf, ob der Beschluss einer Entscheidung darüber gleichkommt, welcher Schall-Immissionswert des geplanten Windparks den Anwohnern zumutbar ist. Eine Frage, die von Bürgermeisterin Silke Schröder (CDU) einerseits mit „ja“ beantwortet wurde, andererseits zu einer weiteren Erörterung innerhalb des Ratsrunds führte.
Dort wurde sich mit Blick in die zu beratende Vorlage nochmals vergegenwärtigt, dass in Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr ein Immissionsrichtwert von 40 Dezibel gilt. Durch die Annahme einer Gemengelage, also die Angrenzung unterschiedlicher Gebietsarten, sei es jedoch möglich, diesen Immissionsrichtwert auf einen Zwischenwert von 45 Dezibel zu erhöhen. Dies entspräche der maximalen Richtgröße für Mischgebiete. Diese Gemengelage sei von den Gutachtern auch zur Beurteilung herangezogen worden. Genauer gesagt für jeweils ein einziges Haus in den Wettendorfer Straßen „Blümchen“ und „Haidberg“, in denen die Werte von 40 auf 43 Dezibel erhöht wurden.
Sarah Bühren von der Samtgemeinde Hankensbüttel machte nach Durchsicht des Gutachtens denn auch darauf aufmerksam, dass diese zwei Häuser als Wohn- und der Rest als Mischgebiet betrachtet werden. Dem wollte Werner Rodewald (CDU) nicht ganz zustimmen: „Für mich ist das alles gefühlt ein Mischgebiet.“ Der Rat solle sich daher am Beschluss der Hankensbütteler Kollegen orientieren und es ihnen gleichtun. „Sonst bringt es die Planung durcheinander“, so Rodewalds Fazit.
Vorbild ist Gemeinde Hankensbüttel
In der Gemeinde Hankensbüttel hatte sich der dortige Rat im September dafür ausgesprochen, für zwei Häuser in den Wohngebieten „Am Osterberg“ und „Die Masch“ das Gutachten mit Gemengelage zur Beurteilung heranzuziehen. Der zulässige Immissionswert beträgt dort nicht mehr 35, sondern 40 Dezibel.