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Erweiterung mit Küche bei neuem Gerätehaus in Repke?

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Von: Ulrich Bleuel

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Der Standort des geplanten Neubaus des Feuerwehrhauses am Spielplatz in Repke.
Die Gemeinde Dedelstorf hat bei der Samtgemeinde Hankensbüttel den Antrag gestellt, den geplanten Neubau des Feuerwehrhauses am Spielplatz in Repke um 20 Quadratmeter zu erweitern. © Bleuel, Ulrich

Samtgemeinde Hankensbüttel/Repke – Der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Repke soll vorangetrieben werden, darüber ist man sich in allen kommunalen Gremien und natürlich auch in der Ortsfeuerwehr einig. Zu befassen hatte sich der Feuerschutz-Ausschuss der Samtgemeinde Hankensbüttel bei der jüngsten Sitzung im Bürgerhaus mit einem Antrag der Gemeinde Dedelstorf. Sie hatte bekanntlich bei der Samtgemeinde beantragt, den geplanten Neubau um etwa 20 Quadratmeter zu erweitern und die Erweiterung mit einer Küchenausstattung zu versehen.

Vielseitig nutzbar

So kann das Gerätehaus auch für Vorhaben der Repker Dorfgemeinschaft genutzt werden. „Die Kommunikation zwischen Samtgemeinde, Gemeinde und Feuerwehr läuft gut. Wir ziehen hier alle an einem Strang“, äußerte sich Verwaltungs-Chef Henning Evers zum Sachverhalt. „Über Kosten können wir allerdings erst dann sprechen, wenn wir in die Planungsphase gehen und mit der Gemeinde und der Feuerwehr die Details besprechen.“

Mit der baulichen Kombinationslösung wäre die Samtgemeinde für alle Maßnahmen, die den Brand- und Zivilschutz betreffen, zuständig, alle anderen Errichtungen sind von der Gemeinde zu planen und zu finanzieren. „Nach den ermittelten voraussichtlichen Kosten muss klar sein, wer was bezahlt“, zielte Evers auf eine saubere Kostentrennung hin.

Einstimmig folgte man im Ausschuss dem Beschlussvorschlag, am Neubau des Gerätehauses die Erweiterung durch die Gemeinde Dedelstorf vorzusehen. Die demnach zusätzlich entstehenden Planungs- und Baukosten, die über den Brandschutz-Zweck hinausgehen, will die Gemeinde übernehmen.

Änderung bei Wehren?

Mit Änderungen im Niedersächsischen Brandschutzgesetz sind Möglichkeiten geschaffen worden, zur Sicherung von Veranstaltungen Verkehrsregelungen durch die örtliche Feuerwehr wahrnehmen zu lassen, soweit dafür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen. Die Verkehrsregelung war bis dahin ausschließlich der Polizei vorbehalten, die jedoch selten Umzugsbegleitungen vornehmen konnte. Diese Tätigkeiten wurden daher oft schon von den Feuerwehren wahrgenommen. Verwaltungsmitarbeiter Patrick Dammann ging kurz auf die gesetzliche Änderungslage ein. Er erklärte, dass nunmehr die Verkehrssicherung durch Feuerwehrleute rechtlich auf sichere Beine gestellt worden sei und auch Versicherungsschutz für die eingesetzten Kräfte bestehe. „Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren darf darunter natürlich nicht leiden und muss jederzeit gewährleistet sein“, betonte Dammann. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag stimmte der Samtgemeinde-Feuerschutzausschuss in seiner Gesamtheit zu. Den freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Hankensbüttel werden die Befugnisse erteilt, die Verkehrssicherung von Veranstaltungen im Gebiet der Samtgemeinde zu übernehmen, soweit die Polizei nicht zur Verfügung steht und der Brandschutz nicht gefährdet wird.

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