Der Reihe nach: Gelingt es, Ärzte davon zu überzeugen, sich niederzulassen, so können Patienten damit rechnen, dass die Mediziner mindestens fünf Jahre im Ort bleiben beziehungsweise ihre Praxis oder Niederlassung für mindestens zweieinhalb Jahre selbst führen. Auch sei bei Abgabe der Praxis sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf die verbleibenden Jahre bis zur Vollendung der Fünfjahresfrist auf einen neuen Praxisinhaber übergeht, wie es in der Richtlinie heißt.
Wittingen mit hohem Versorgungsgrad
Was die Ansiedlungsprämie anbelangt, so beträgt diese einmalig je Empfänger bis zu 50 000 Euro bei einem vollen Versorgungsauftrag. Die Gemeinden dürfen bei entsprechendem Willen aber auch einen Betrag dazugeben. „Das können bis zu 20 Prozent des Fördergeldes sein, die der Kreis zur Verfügung stellt“, so Kreisrat Rolf Amelsberg.
Voraussetzung für die Ansiedlungsförderung ist, dass eine bestimmte Facharztrichtung in einem Versorgungsbereich unterversorgt, von Unterversorgung bedroht oder mit einem Versorgungsgrad unterhalb von 100 Prozent ausgewiesen ist, wie es vom Landkreis heißt.
Dieser Versorgungsgrad wird für vier Regionen im Landkreis Gifhorn und dem näheren Umfeld regelmäßig ermittelt, wie Dr. Thorsten Kleinschmidt, Bezirksausschussvorsitzender der KVN, sagt. „Am besten steht die Stadt Wittingen mit einem Wert von 109 Prozent in puncto hausärztlicher Versorgung da. Sie ist damit aber nicht überversorgt. Das wäre sie erst ab 110 Prozent.“ In diesem Falle würde eine Neuansiedlung von Ärzten nicht gefördert werden. In der Stadt Gifhorn betrage der Wert 90,4 Prozent, was derzeit die Ansiedlung von 13 Medizinern erlaube. Laut Kleinschmidt sind außerdem der Speckgürtel nördlich von Wolfsburg und die Region „Braunschweig Umland“ (südwestlicher Kreis Gifhorn) mit je gut 84 Prozent ebenso unterversorgt.
„Beste Richtlinie in Niedersachsen“
Zu beachten ist laut Kreisrat Amelsberg indes, dass eine kleine Kommune wie Wittingen schnell in die Unterversorgung rutschen kann, sofern dort eine Praxis schließen sollte. In dichter besiedelten Regionen könne dies besser aufgefangen werden.
Dr. Klaus-Achim Ehlers, Vorsitzender der Kreisstelle Gifhorn vom KVN, hält es wegen des Ärztemangels insbesondere auf dem Land für wichtig, „frühzeitig ärztlichen Nachwuchs zu gewinnen.“ Die Förderung sei angesichts von Praxiskosten zwischen 150 000 und 200 000 Euro angebracht.
Stefan Hofmann, Geschäftsführer der KVN-Bezirksstelle Braunschweig, ist zuversichtlich, neue Ärzte aufs Land zu holen: „Ich finde, es ist hier in Gifhorn die beste Richtlinie, die es in Niedersachsen gibt. Die Work-Life-Balance ist gegeben.“
Die Richtlinie tritt ab dem 1. Juli in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028.