Die ersten Polizeikräfte waren Minuten später im Rathaus und trafen auch gleich auf den 33-Jährigen. Dieser ließ sich von den Beamten widerstandslos durchsuchen und in Gewahrsam nehmen. Neben dem Messer, das in einem Lederholster steckte, fanden die Polizisten bei ihm einen ungeladenen Schreckschussrevolver und mögliches Diebesgut aus dem Rathaus.
Zu einer „konkreten Gefährdung“ von Mitarbeitern oder Besuchern des Rathauses kam es laut Polizeibericht nicht – der Mann bedrohte offenbar niemanden, und das Messer blieb die ganze Zeit im Holster. Er soll auch keine Gewalt angewendet haben, um in Räume des Rathauses zu gelangen.
Die Beamten brachten den Gifhorner in die Polizeidienststelle an der Hindenburgstraße. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim beantragte am Freitag vor dem Amtsgericht Gifhorn die Untersuchungshaft für den 33-Jährigen. Diese wurde von dem Gericht auch angeordnet.
Oberstaatsanwalt Constantin Rawohl, Sprecher der Staatsanwaltschaft, erläuterte auf IK-Anfrage: „Der Haftbefehl erging wegen Wiederholungsgefahr, da es bereits eine einschlägige Vorverurteilung gibt.“ Dem Beschuldigten werde nicht nur ein einfacher Diebstahl, sondern ein Diebstahl mit Waffen zur Last gelegt. So habe es sich bei der Haftentscheidung ausgewirkt, dass der Beschuldigte eine Schreckschusspistole und ein Einhandmesser bei sich geführt hat.