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Die Masken fallen noch nicht

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Von: Holger Boden

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Ein Schild in der Gifhorner FuZo erinnert an die Maskenpflicht.
An der Maskenpflicht in der Gifhorner Innenstadt ändert sich vorläufig nichts. © dpa / Bodo Marks

Landkreis Gifhorn – Mit sinkenden Inzidenzzahlen steigen die Erwartungen hinsichtlich der Lockerungen von Corona-Regeln. Die Stadt Gifhorn hat jetzt eine Aufhebung der Maskenpflicht in der Fußgängerzone ins Spiel gebracht. Der Landkreis will damit aber warten – gerade weil weitere Lockerungen anstehen.

Gifhorns Bürgermeister Matthias Nerlich hat den Landkreis in dieser Woche gebeten, die Maskenpflicht in der Innenstadt zu überprüfen. Angesichts der vom Land angekündigten Lockerungen, zu denen unter anderem die Öffnung der Außengastronomie zähle, sehe er aktuell keinen Grund, länger an dieser Maßnahme festzuhalten. „Neben den bereits angekündigten Lockerungen ist das für mich ein weiterer Schritt in die Normalität.“ Die Inzidenz liege unter 100, deshalb solle der Landkreis die Maskenpflicht in der FuZo „grundsätzlich oder zeitlich begrenzt aufheben“.

Der Landkreis will Nerlichs Vorstoß allerdings nicht folgen und in der Fußgängerzone weiter auf Nummer sicher gehen. Laut Landrat Dr. Andreas Ebel wurde der Landkreis am Dienstagnachmittag über das Anliegen informiert und habe umgehend eine Prüfung angeschoben. In der Kreisverwaltung sei man überrascht von dem Vorstoß, da die Stadt Gifhorn „im Krisenstab stets zu den Befürwortern der Maskenpflicht in der FuZo zählte“.

Ebel zufolge hat der Krisenstab die Sache dann am Donnerstag erörtert: Angesichts der angekündigten Lockerungsschritte des Landes rechne die Kreisverwaltung in Kürze mit einem erhöhten Besucheraufkommen in der Gifhorner Innenstadt – es werde dort also enger zugehen, und der Mindestabstand werde schwerer einzuhalten sein. Ebel: „Die Maskenpflicht in der FuZo erfüllt demnach weiterhin die Kriterien des § 3 Absatz 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung und ist eine wichtige Infektionsschutzmaßnahme. Aus diesem Grund wurde entschieden, die Maskenpflicht in der Fußgängerzone nicht aufzuheben.“ Die Kreisverwaltung wolle die Situation in den kommenden Wochen beobachten und analysieren.

Auch die Maskenpflicht auf Parkplätzen des Einzelhandels bleibt vorerst – sie wird laut Ebel durch die Niedersächsische Corona-Verordnung selbst vorgegeben: „Eine Änderung dieser Vorgabe liegt nicht im Ermessensspielraum des Landkreises Gifhorn.“

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