Der Landkreis will Nerlichs Vorstoß allerdings nicht folgen und in der Fußgängerzone weiter auf Nummer sicher gehen. Laut Landrat Dr. Andreas Ebel wurde der Landkreis am Dienstagnachmittag über das Anliegen informiert und habe umgehend eine Prüfung angeschoben. In der Kreisverwaltung sei man überrascht von dem Vorstoß, da die Stadt Gifhorn „im Krisenstab stets zu den Befürwortern der Maskenpflicht in der FuZo zählte“.
Ebel zufolge hat der Krisenstab die Sache dann am Donnerstag erörtert: Angesichts der angekündigten Lockerungsschritte des Landes rechne die Kreisverwaltung in Kürze mit einem erhöhten Besucheraufkommen in der Gifhorner Innenstadt – es werde dort also enger zugehen, und der Mindestabstand werde schwerer einzuhalten sein. Ebel: „Die Maskenpflicht in der FuZo erfüllt demnach weiterhin die Kriterien des § 3 Absatz 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung und ist eine wichtige Infektionsschutzmaßnahme. Aus diesem Grund wurde entschieden, die Maskenpflicht in der Fußgängerzone nicht aufzuheben.“ Die Kreisverwaltung wolle die Situation in den kommenden Wochen beobachten und analysieren.
Auch die Maskenpflicht auf Parkplätzen des Einzelhandels bleibt vorerst – sie wird laut Ebel durch die Niedersächsische Corona-Verordnung selbst vorgegeben: „Eine Änderung dieser Vorgabe liegt nicht im Ermessensspielraum des Landkreises Gifhorn.“