1. az-online.de
  2. Isenhagener Land
  3. Gifhorn

Corona-Lockerungen im Landkreis Gifhorn

Erstellt:

Von: Holger Boden

Kommentare

Kunden sitzen draußen vor einem Eiscafé in Gifhorn.
So eng wie in diesem Gifhorner Eiscafé vor fast 15 Monaten darf es nicht gleich wieder werden, doch mit Hygienekonzept und weiteren Auflagen darf die Gastronomie wieder Kunden bedienen. © Foto: Burkhard Ohse / Archiv

Landkreis Gifhorn – Die Sonne scheint, und in Corona-Deutschland stehen die Zeichen fast überall auf Lockerung. Im Landkreis Gifhorn brauchen die Bürger noch zwei Tage Geduld, denn das Kreisgebiet ist erst seit dem heutigen Dienstag aus dem „Über-50“-Status heraus. Damit ist klar: Ab Donnerstag gibt es weitere Erleichterungen.

Schon jetzt gilt: Während beispielsweise Freibäder noch zubleiben müssen, darf die Gastronomie ab sofort wieder öffnen – drinnen wie draußen, unter gewissen Auflagen. Auch Kinos dürfen wieder Filme zeigen. Ganz wichtig: Die Schulen bleiben diese Woche noch im Wechselunterricht (Szenario B), doch am Donnerstag dürfte der Szenarienwechsel festgelegt werden. Das würde nach Angaben der Kreisverwaltung bedeuten, dass der Präsenzbetrieb (Szenario A) dann ab Montag, 7. Juni, greift. Hintergrund ist, dass Schulen aus organisatorischen Gründen erst mit Beginn einer neuen Woche den Wechsel vollziehen können, wenn der Szenarienwechsel im Laufe einer Kalenderwoche erfolgt.

Seit Montag gilt in Niedersachsen eine aktualisierte Corona-Verordnung, voraussichtlich bis zum 24. Juni. Neu ist, dass Lockerungen an weitere Inzidenz-Schwellen geknüpft sind. So gelten unterschiedliche Regeln über 50, zwischen 35 und 50 oder unter 35.

Wie bisher schon muss ein Landkreis für das Wirksamwerden von Erleichterungen weiterhin an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die jeweilige Inzidenzschwelle unterschreiten. Für Verschärfungen ist nach wie vor das Überschreiten der jeweiligen Inzidenzschwelle an drei aufeinanderfolgenden Tagen notwendig. Die Änderungen müssen per Allgemeinverfügung durch den Landkreis Gifhorn bekannt gegeben werden und gelten ab dem zweiten Tag nach Erfüllung des jeweiligen Abschnitts.

Welche Regeln im Kreisgebiet derzeit gelten, lesen Sie in der Printausgabe des IK vom Dienstag, 1. Juni. Was genau ab Donnerstag wieder möglich ist, darüber will der Landkreis noch separat informieren.

Auch interessant

Kommentare