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Arbeitshilfe zur Freiflächen-PV im Kreis Gifhorn fertig

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Von: Pascal Patrick Pfaff

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Wind- und Sonnennergieanlagen in Schleswig-Holstein
Freiflächen-PV-Anlagen in der Nähe eines Windparks. © Marcus Brandt

Gifhorn – Im Sommer 2022 gab es an die Städte und Gemeinden des Landkreises vermehrt Anfragen von Landwirten und Umweltverbänden nach Ausweisung von Gebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Ein Thema, das über die Standortfrage hinausgeht und bei dem auch bauleitplanerische und technische Aspekte beachtet werden müssen. Damit haben sich bekanntlich zuletzt drei Arbeitsgruppen aus kommunalen Vertretern, dem Kreis Gifhorn sowie verschiedenen Wirtschafts- und Sozialkooperationen beschäftigt. Mit dem Ergebnis, dass nun ein Dokument mit Handlungsempfehlungen zur Planung von Freiflächen-PV vorliegt.

Kreisrätin Ute Spieler klärte denn auch am Dienstag während der Sitzung des Kreis-Umweltausschusses darüber auf, wie es zu der sogenannten Handreichung kam: Es sei zu Anfang das Ziel gewesen, einen Leitfaden für die Gemeinden zu erstellen. Fachvorträge und diverse durch Verbände an anderer Stelle veröffentlichte Leitfäden hätten jedoch deutlich gemacht, dass es ein solches Papier nicht bedürfe. „Vielmehr geht es um Hilfestellungen, Handlungsempfehlungen für die Kommunen. Diese entscheiden dann darüber, was passiert. Nicht der Landkreis“, so Spieler. Die Ausarbeitung sei ein Angebot an die Städte und Gemeinden, um eine möglichst fachlich getragene und transparente Diskussion mit potentiellen Investoren führen zu können. Es gehe darum, die unterschiedlichen und sich teilweise widersprechenden Interessen aller Beteiligten im bevorstehenden Planungsverfahren gerecht zu werden.

In der Handreichung – ein 13-seitiges Dokument, das Aspekte wie Flächenkonkurrenz, Standortwahl oder Energiespeicherung aufgreift – sah Tim Stein (SPD) einen echten Mehrwert. Sie rege zum Nachdenken an, etwa über das Thema „Dunkelflaute“. Dabei handelt es sich um ein gleichzeitiges Auftreten von Dunkelheit und Windflaute – ein Sachverhalt, der vornehmlich in den Wintermonaten für geringere Erträge aus Solar- und/oder Windenergie sorgt. „Ich würde behaupten, dass andere Landkreise neidisch auf die Handreichung sind. Nun sollten wir sie auch einsetzen“, so Stein.

Der Wahrenholzer Bürgermeister Herbert Pieper (CDU) bedankte sich bei den Arbeitsgruppen für ihr Engagement – und äußerte in diesem Zuge den Wunsch, dass der Landkreis Vorreiter in Sachen Energiewirtschaft wird. Oberstes Ziel müsse es sein, nicht nur zu produzieren, sondern auch zu speichern – etwa grünen Wasserstoff. „Die Energiemenge aus PV soll sich verzehnfachen, doch der Bedarf hat sich nur verdoppelt. Das Netz gibt die Speicherung aktuell aber nicht her. Das ist eine Herausforderung für die Zukunft“, so Pieper.

Die Ausschuss-Mitglieder haben indessen einstimmig für die Handlungsempfehlungen votiert. Über sie wird nun am kommenden Dienstag, 21. Februar, im Kreistag beraten (15 Uhr, Rittersaal des Gifhorner Schlosses).

Beachtenswerte Aspekte laut Handlungsempfehlung

Flächenkonkurrenz
Abwägung zwischen den Flächenansprüchen aus Landwirtschaft, Naturschutz, für Wohnräume und Windkraftanlagen.

Ganzheitliche Entwicklungsperspektive
Das lokale Umfeld soll bei der Anlagen-Gestaltung zentral sein. Das erfordert die Abstimmung zwischen technischen, wirtschaftlichen, sozialen und ästhetischen Aspekten.

Beteiligungsprozess
Vor Beginn der Bauleitplanung sollen Landwirtschaftskammer, die Koordinationsstelle der Natur- und Umweltschutzverbände im Kreis (KONU), Bürgerschaft und umliegende Gemeinden ins Verfahren involviert werden.

Standortwahl
Ein 24 Punkte starker Fragebogen, der für Antragsteller von Bedeutung ist, umfasst etwa die Themen Bauleitplanung, Umgebungsbedingungen und Kosten für die komplette Erschließung.

Technologieoffenheit
Gemeindevertretende sollen sich Kenntnisse über alternative technische Möglichkeiten aneignen, um so ihrer Beratungs- und Entscheidungskompetenz angemessen nachzukommen.

Netzausbau gewährleisten
Abstimmung zwischen Vertretern für Windenergie und jenen für PV in puncto Flächennutzung.

Direktvermarktung
Prüfung, ob direkte Vermarktung des erzeugten Stroms vor Ort möglich ist.

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