So wird etwa der Baubeginn für den A 39-Abschnitt 7 (Wolfsburg-Ehra) unter diesem Vorbehalt gesehen, sagt Inga Fahlbusch, Sprecherin der Niederlassung Nordwest bei der Autobahn GmbH. Nur wenn keine Klage gegen das laufende Verfahren eingereicht werde, sei dieser in der zweiten Hälfte 2023 möglich. „Ein Baubeginn in 2025 ist wohl aber eher realistischer.“ Für diesen Fall sei dort eine Verkehrsfreigabe im Jahr 2028 möglich.
Einen Beschluss für Abschnitt 6 (Ehra-Wittingen) erwartet man laut Fahlbusch im Jahr 2024. Auch bei diesem Abschnitt seien Klagen nicht ausgeschlossen. Bei Abschnitt 5 (Wittingen-Bodenteich) heißt es aus der Niederlassung Nord, dass seit Übernahme der Unterlagen vom Land die technische Planung fertiggestellt werden konnte. Zurzeit würden die Unterlagen intern geprüft. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens soll im November 2022 beantragt werden. Die Niederlassung peilt an, in 2025 mit dem Bau des Abschnittes starten. Dies hängt neben weiteren Faktoren aber ebenfalls von möglichen Klagen in der Zukunft ab.
In Sachen B 4 waren die Planunterlagen für den Bau der Ortsumgehung Rötgesbüttel – Meine erneut ausgelegt worden. Nach Angaben der Niedersächsischen Landesstraßenbaubehörde gingen rund 40 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und rund 60 Einwendungen von Privatpersonen ein. Diese werden zurzeit noch bearbeitet und, soweit möglich, durch Planänderungen berücksichtigt. „Das Gesamtvorhaben ist dadurch nicht gefährdet“, sagt Sprecher Jens-Thilo Schulze. Im nächsten Schritt steht ein Erörterungstermin an – wohl im Herbst 2022. Es könnten sich weitere Anregungen und Änderungen fürs Projekt ergeben, was exakte Aussagen zum weiteren Zeitplan kaum möglich macht.
Fest steht dafür laut dem Sprecher, dass ein Planfeststellungsbeschluss frühestens Ende des ersten Quartals 2023 erlassen werden könnte. Wann dieser rechtskräftig wird (und somit gebaut werden kann), hänge auch davon ab, ob Klagen erhoben werden. Die fürs Projekt nötigen Gelder muss der Bund bereitstellen, erläutert Schulze.