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Die Polizei löst im Kampf gegen Corona Gruppen auf: Was das Infektionsschutzgesetz besagt

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Von: Patrick Mayer

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Die Polizei löst Gruppen derzeit unter Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz auf. Doch was besagt das Gesetz eigentlich?

München - In der bayerischen Landeshauptstadt ist der Sommer ausgebrochen. Die Bewohner von München strömen in ihren geliebten Englischen Garten und an die Isar, und damit ins Freie.

Kampf gegen das Coronavirus: Polizisten lösen im Englischen Garten in München Gruppen auf.
Kampf gegen das Coronavirus: Polizisten lösen im Englischen Garten in München Gruppen auf. © dpa / Matthias Balk

Im Englischen Garten, wo sich in der Regel Studenten der nahen Universität, Rentner, Eltern mit ihren Kleinkindern, Berufstätige in der Mittagspause und Touristen tummeln, griff die Münchner Polizei wegen der Corona-Bekämpfung* knallhart durch.

Kampf gegen Corona: Polizei beruft sich auf das Infektionsschutzgesetz

So wurden vor allem Gruppen flanierender Studenten und Jugendlicher durch die Bereitschaftspolizei aufgelöst - unter Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz. Doch was besagt dieses?

In Paragraf 28 zu Schutzmaßnahmen regelt dieses die „Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten“. 

Gespenstische Szenen: Einheiten der Carabinieri (Bundespolizei) überwachen in Rom die Ausgangssperre.
Gespenstische Szenen: Einheiten der Carabinieri (Bundespolizei) überwachen in Rom die Ausgangssperre. © AFP / FILIPPO MONTEFORTE

Die zuständige Behörde kann „Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten“, heißt es unter Absatz eins: „Sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder (...) bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.“

Coronavirus: Das Grundgesetz kennt keine Ausgangssperre - und das Infektionsschutzgesetz?

Der Paragraf merkt an, dass Freiheitsrechte und damit Grundrechte eingeschränkt werden. Nach den Schrecken der NS-Zeit sind die Grundrechte im Grundgesetz, der Verfassung der Bundesrepublik, stark geschützt und repräsentiert.

In Absatz zwei werden Masern als Beispiel aufgeführt. Exemplarisch wird beschrieben, dass die Schutzmaßnahmen auch gegen Personen angewandt werden dürfen, die sich noch nicht infiziert haben - um diese zu schützen. Genau nach diesem Muster handelt die Polizei in München und andernorts.

Infektionsschutzgesetz: Ausgangssperre wegen Corona in Deutschland?

Das Infektionsschutzgesetz rechtfertigt aber nicht per se eine Ausgangssperre. Dafür muss der Bund eine entsprechende Verordnung erlassen, die für die Bundesländer verbindlich ist. Die letzte Ausgangssperre wurde daher von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Abstimmung mit den Regierungschefs erlassen. 

Ob es eine weitere Ausgangssperre geben wird, hängt demnach auch von verschiedenen Faktoren ab. Allerdings könnten die Hürden dafür diesmal deutlich höher sein, da die Zustimmung in der Bevölkerung geschwunden ist.

pm

*merkur.de ist Teil des deutschlandweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks

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