Landkreise und kreisfreie Städte sind in Sachsen-Anhalt in der Pflicht, können die Aufgabe aber eben an Dritte übertragen. Es beginnt mit dem Abholen, Sammeln und Lagern. Der Tierhalter allein zahlt für sogenannte Falltiere, verendet oder tot geborene Tiere. Und noch einmal: Der Betrieb einer Beseitigungsanlage „wäre mit hohen Auflagen sowie Kosten verbunden und würde sich für einen einzelnen Landkreis nicht tragen“. Kurzum: Das Land soll der größeren Volumina wegen für alle über eine Ausschreibung ein geeignetes Unternehmen finden und verhandeln. Laut Brune ergab eine vorgelagerte Anfrage des Landesverwaltungsamtes (LVA) bei 18 möglichen Firmen: Zehn Unternehmen meldeten sich nicht zurück, sieben haben kein Interesse, eine Firma gab schon einmal ein Angebot ab. Inwieweit es tatsächlich auf diesen Interessenten hinausläuft, bleibt abzuwarten.
Im Jahr 1991 hatten die Altkreise Stendal, Osterburg und Havelberg Entsorgungsverträge mit einer Firma abgeschlossen. Ab 2008 wurde die Entsorgung über den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Sachsen-Anhalt geregelt. Damals sei die Aufgabe nach einer europaweiten Ausschreibung auf die SecAnim GmbH übertragen worden. Mit dem Unternehmen wurde ein Vertrag geschlossen, die Übertragung erfolgte durch einen Verwaltungsakt für zehn Jahre ab 2009. Die Option, dreimal zu verlängern, wurde genutzt. Der Vertrag läuft nun aus, das LVA soll mit dem neuen Ausschreibungsverfahren beauftragt werden. Eine Preisüberwachungsstelle dort und ein externer Wirtschaftsprüfer sollen mit im Boot sein. Die 14 Landkreise und kreisfreien Städte tragen einen Großteil der Kosten anteilig. Im Papier für den Stendaler Kreistag morgen ist allein dafür von circa 8000 Euro die Rede.