Dass sich das Fax eher auf einem absteigenden Ast befindet, zeigt sich auch in den Nachwehen der Corona-Krise. So habe in der Wohngeldstelle insbesondere der E-Mail-Verkehr zugenommen, die Zahl der Faxe jedoch nicht, erläutert Hellmuth.
Allgemein gewinne der sogenannte elektronische Rechtsverkehr seit einigen Jahren zunehmend an Bedeutung. Die Bezeichnung dient dabei als Überbegriff für sämtliche elektronische Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie Rechtsanwälten, Notaren, Unternehmen und der Bürgerschaften, die den gesetzlichen Anforderungen an einen sicheren Übermittlungsweg genügen.
Bereits 2018 mussten unter anderem Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr öffnen. Dafür sei in der Regel ein sogenanntes „besonderes elektronisches Behördenpostfach“ (Bebpo) genutzt worden.
Mit dem Jahresbeginn ist für einige Bereiche dafür eine Nutzungspflicht in Kraft getreten, womit das Postaufkommen im Bebpo in der Hansestadt deutlich gesteigen sei. „Dieser Zuwachs wird weiter steigen, da sich auch immer mehr Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zu diesem Kommunikationsweg beschaffen“, schlussfolgert die Stadtverwaltung.
In der Wohngeldstelle soll es auch Neuerungen geben. „Momentan arbeitet das Land Sachsen-Anhalt daran, E-Wohngeld einzuführen. Das heißt, Wohngeldanträge können auf elektronischen Wege über das Internet auf der jeweiligen Seite der Wohngeldbehörde gestellt werden. Dazu gehört das Ausfüllen des Antrages, eine elektronische Signatur (Unterschrift) sowie die Möglichkeit des Beifügens aller Dokumente“, erklärt die Hansestadt.
Um den steigenden Postein- und ausgang über das Bebpo handhaben zu können, plant die Hansestadt die Anschaffung einer virtuellen Poststelle. Dabei handelt es sich um eine Software, die den Ämtern die effiziente Nutzung des Bebpo ermöglichen und die Eingänge automatisiert weiterleiten soll.