Anders ist es in Tangerhütte geregelt. In der Einheitsgemeinde gilt seit diesem Frühjahr eine Kastrationsverfügung, sodass die Tierschützer die freilaufenden Katzen kastrieren lassen können. Die Tiere werden der Gruppe oder auch dem Tierheim von Bürgern unter anderem per Telefon gemeldet. „Manche schreiben auch anonyme Briefe an uns.“
Es werden nur kranke und verwahrloste Tiere kastriert. Auch müssen diese mindestens fünf Monate alt und dürfen nicht vor dem 1. August 2021 geboren sein. Typische Merkmale für die Katzen, die unter die Verfügung fallen, sind unter anderem, dass sie scheu sind. Auch essen die Katzen nur sehr unregelmäßig. Sie gucken sich oft um und sehen auch sehr verwahrlost aus.
Die Kosten für die Kastration werden von den Tierschützern übernommen. „Wir veranstalten beispielsweise Flohmärkte, um die Gelder zusammenzubekommen.“ Der BVT unterstützt die Gruppe aus Tangerhütte finanziell, wenn mal Engpässe auftauchen, teilt der Geschäftsführer des Verbandes Dr. Jörg Styrie auf AZ-Nachfrage mit. Für diese medizinische Behandlung muss bei einer Katze ungefähr 100 Euro bezahlt werden und für einen Kater circa 60 Euro. „Wir erhalten von mehreren Tierärzten aus der Region eine Menge Unterstützung.“ Die kastrierten Tiere erhalten nach dem Eingriff einen kleinen Knick im Ohr, damit diese später erkennbar sind.