„Offenstehende Gebäude, insbesondere die Wohnblöcke im Stadtteil Süd stellen grundsätzlich eine konkrete Gefahr im Sinne des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG-LSA) dar“, heißt es in der Antwort der Stadtverwaltung. Es bestehe die Gefahr, dass sich unbefugt Kinder, Jugendliche, Obdachlose oder andere Personen dort aufhalten. Sowohl Verletzungs- als auch Brandgefahren sowie die illegale Entsorgung von Abfällen, wie sie bereits in der Vergangenheit vorgekommen ist (AZ berichtete) nicht ausgeschlossen werden.
Eine aktuelle Kontrolle der städtischen Bauaufsicht vom Freitag, 23. Juli, habe jedoch ergeben, dass derzeit keine Gefahr von herabfallenden Gegenständen in den öffentlichen Raum oder den Einsturz von Gebäudeteilen bestehe. Allerdings sei am Mittwoch, 21. Juli, eine offenstehende Tür bemerkt worden. „Sobald eine Gefahr festgestellt wird, wird den Eigentümern eine angemessene Frist zur Beseitigung der Gefahr gesetzt“, erläutert Fischbach die Vorgehensweise. Je nach Verhältnismäßigkeit könne diese bis zu 14 Tage betragen. Bis zum Ablauf solcher Fristen werden Kontrollen unternommen, um konkrete Gefahren im Sinne des SOG-LSA festzustellen und zu verhindern.
Grundsätzlich sei der Eigentümer des Grundstückes und der darauf befindlichen Gebäude dafür verantwortlich, dass von seinen Liegenschaften keine Gefahr ausgehe. Sollte ein Eigentümer jedoch der städtischen Aufforderung, die Verschlusssicherheit seiner Liegenschaften wiederherzustellen, nicht nachkommen, werde diese als Gefahrenabwehrmaßnahme von der Hansestadt veranlasst. „Die dabei entstehenden Kosten werden dem Eigentümer auferlegt“, stellt Fischbach klar. Bislang sei den Sicherungspflichten fristgerecht nachgekommen beziehungsweise im Zuge von einer Ersatzvornahme der Stadt Abhilfe geschaffen worden. Rechtliche Schritte seien aktuell nicht angedacht.