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- vonMichael Kochschließen
pm Stendal. In einer unangebrachten Aufmachung fuhr am Sonntag ein 55-jähriger Mann durch Stendal. Polizeibeamte stoppten den Mann an der Scharnhorststraße, der mit einem alten russischen Militärmotorrad samt Seitenwagen unterwegs war.
Zu alledem kam noch dazu, dass er „für seine selbst empfundene Gesamterscheinung“ ein augenscheinliches Maschinengewehr an der Vorderseite des Oberkörpers trug. Bei der Waffe handelte es sich um eine funktionstüchtige Softair-Waffe, welche aber keine „Munition“ trug. Der Besitz von Softair-Waffen ist nicht verboten, allerdings ist das Führen in der Öffentlichkeit untersagt. Durch die auffallende Ähnlichkeit zu einer echten Langwaffe unterliegt auch diese dem Führungsverbot in der Öffentlichkeit nach dem Waffengesetz. Die Softair-Waffe wurde sichergestellt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und der Mann wurde über das Verhalten im öffentlichen Raum belehrt.