Eine exakte Übersicht werden die städtischen Mitarbeiter vermutlich nicht erhalten können, denn sie kümmern sich nur um einen Teil der Straßen im Stadtgebiet. Für den Rest sind entsprechend der Straßenreinigungssatzung die Grundstücksbesitzer verantwortlich. Ob diese ihren entsprechenden Pflichten nachkommen, werde allerdings nicht mit einer Extratour des Ordnungsamtes überprüft, erklärt Krüger. Aber die Mitarbeiter führen mit offenen Augen durch die Stadt, wobei auch eine gewisse Kulanz walten gelassen werde. Generell sind Besitzer und Eigentümer von anliegenden Straßen einmal monatlich zur Reinigung verpflichtet. Für von Silvester übrig gebliebene Feuerwerksreste gelten aber vermutlich andere Regeln: Außergewöhnliche Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.