Um das alles zu schaffen, will der Unterausschuss sich öfter treffen. Dann könnten abschnittsweise, beispielsweise wenn Bedarfsanalysen für einzelne Planungsbereiche des Landkreises abgeschlossen seien, bereits besprochen werden. Dann werde auch keine anstrengende, stundenlange Abschlusssitzung notwendig. Mehrere kurze Sitzungen ermöglichten es auch, dass jeweils Vertreter der Gemeinden an diesen teilnehmen könnten, um zusätzlich zu der ohnehin geplanten Beteiligung, ihre Expertise einzubringen.
Eine einfache Aufgabe wird es trotz aller Zuversicht wohl nicht werden. Die Daten, auf die sich der Landkreis für seine Bedarfsbestimmung berufen muss, sind etwas älter als es sich alle Beteiligten wünschen: Stichtag für die Bestandsanalyse ist der 31. Dezember 2019. Sämtliche Zahlen von 2020 sind von der Pandemie geprägt. Immer wieder waren Einrichtungen geschlossen oder auf andere Arten betroffen. Deshalb seien die Zahlen der Pandemiejahre nicht repräsentativ. Ebenfalls ein Problem stellen die offiziellen Statistiken dar, die den Berechnungen zugrunde liegen. Naturgemäß können sie nur in den seltensten Fällen genau ins Schwarze treffen. Im schlimmeren Fall ergeben sich aber stärkere Verschiebungen. So war Berechnungen von 2019 zu Folge von 110 485 Landkreisbewohnern in 2020 auszugehen. Die Einwohnermeldeämter informierten für den Zeitraum jedoch über 113 630 Bewohner. Das sei eine Differenz von immerhin 3145 Personen, rechnet Merta vor. Gehe man weiterhin davon aus, dass davon rund fünf Prozent im Kita-Alter sind, gebe es schon eine Fehlplanung von 150 Personen, sofern man sich nur auf die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung verlassen würde. Im Landkreis Stendal gibt es seit Jahren eine entsprechende Abweichung in der Prognose. 318 zusätzlich Geburten habe es zwischen 2015 und 2020 im Landkreis gegeben. Für diese und andere Fälle werde immer eine gewisse Reserve eingeplant, um auf „unvorhersehbare Bedarfe“ reagieren zu können.
Neben der grundsätzlichen Aufgabe des Landkreises, die Betreuung sicherzustellen, kommen weitere Faktoren hinzu. Unter anderem soll der jeweilige Betreuungsplatz möglichst wohnortnah angeboten werden können. Auch inklusive Betreuungsplätze in jeder Einrichtung zu haben, werde immer bedeutsamer. Leider seien einige Anbieter da weiter als andere, erklärt Jugendamtsleiterin Kathrin Müller. Genau in diesen Fällen könne die neue Kitabedarfsplanung auch ein Hebel sein. In dieser solle schließlich nicht drin stehen, was sich der Landkreis an Angeboten wünscht, sondern was von den Anbietern erwartet wird, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.