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Es geht auch ohne Urinproben

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Von: Mike Höpfner

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Um gefälschte Zertifikate und Gutachten geht es zurzeit in einem Berufungsverfahren am Stendaler Landgericht.
Um gefälschte Zertifikate und Gutachten geht es zurzeit in einem Berufungsverfahren am Stendaler Landgericht. © Archiv / dpa

Stendal. Die nötigen Urinproben hat er nie abgegeben. Mit vier gefälschten Zertifikaten, die ihm bescheinigen, dass er alkoholfrei lebe, und dem unechten Gutachten einer Drogenberatung soll sich ein 28-Jähriger seinen Führerschein zurückgeholt haben.

Aus dem Gericht

Das Amtsgericht Stendal hatte ihn im Februar 2015 zu einer 1800-Euro-Geldstrafe verurteilt. Dagegen gingen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Der Prozess beschäftigt zurzeit das Landgericht.

Bereits seit 2008 habe der Beschuldigte immer wieder Probleme mit Betäubungsmitteln gehabt, weswegen er seine Fahrerlaubnis verlor. Vom TÜV Hessen soll er sich laut Anklageschrift Zertifikate beschafft haben, die ihm Alkohol- und Drogenabstinenz attestierten. Ein nachweislich gefälschtes Gutachten einer Magdeburger Drogenberatung bescheinigte ihm zudem, dass er „dauerhaft drogen- und alkoholfrei“ lebe.

Im März 2012 beantragte der Angeklagte bei einem Sachverständigen im nordrhein-westfälischen Bielefeld unter Vorlage dieser Dokumente den Führerschein – ein Gutachten von Ende Oktober 2012 fiel positiv aus und so beantragte er im Landkreis seinen Führerschein.

Als Zeugin sagte gestern eine Mitarbeiterin des Landkreises aus, die den Antrag des Angeklagten auf Erteilung eines Führerscheins bearbeitet hatte. „Er hatte seinen Führerschein 2008 wegen Betäubungsmitteln verloren. Bis auf das Führungszeugnis lagen alle Dokumente vor. An deren Echtheit hatte ich keine Zweifel“, so die 53-Jährige. Begutachtungsstellen seien für alle Menschen frei wählbar. Daher habe sie sich keine Gedanken darüber gemacht, dass jenes Gutachten aus Bielefeld kam. „Alle nutzen unterschiedliche Formulare“, so die Zeugin.

Knapp ein Jahr darauf, im September 2013, habe er wegen einer zuvor begangenen Trunkenheitsfahrt gegenüber der Straßenverkehrsbehörde behauptet, sein Führerschein sei ihm verloren gegangen. Zu seinem Nachteil fanden Polizeibeamte im Rahmen einer Durchsuchung den Führerschein ziemlich schnell – der Beschuldigte hatte ihn in seinem Rucksack. Aus den darauffolgenden Ermittlungen ergab sich schließlich, dass er die für die Zertifikate nötigen Urinproben nicht abgegeben haben kann. Der Prozess wird am 5. Februar fortgesetzt.

Von Mike Höpfner

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