Rechnerisch wurden bei dem Handel damit rund 290 000 Euro umgesetzt. Ungefähr ein Viertel des Gesamtumsatzes, der der Gruppe vorgeworfen wird. Nachgerechnet oder nachgezählt habe H. jedoch nichts davon. Auch an den genauen Kaufpreis könne er sich nicht exakt erinnern, der möglicherweise auch bei 4600 Euro gelegen habe. Geliefert wurden seien die Drogen jeweils in Vier-Kilogramm-Paketen, eingewickelt in schwarze Folie. Einige Ein-Kilo-Tüten hätten die 66 Kilo dann rund gemacht. Nur etwa einen Tag sollen sich die Rauschmittel auf seinem Grundstück befunden haben. Von Problemen mit der Lieferung oder der Qualität der Ware hätte er nichts erfahren. „Es war gut“, erklärt H., der damals auch selbst Konsument war.
Eigentlich hätte auch eine weitere Person über Erkenntnisse informieren sollen. Sachverständige Judith Braunholz war auf Antrag der Verteidigung am ersten Prozesstag damit beauftragt worden, zu beurteilen, ob N. zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten wegen einer Rauschgiftsucht möglicherweise nur vermindert schuldfähig gewesen sei. Mit ihrer Arbeit konnte sie jedoch nicht beginnen. Unterlagen konnten ihr nicht zugestellt werden und auch ein zweiter Versandversuch seitens des Stendaler Landgerichts scheiterte – bislang. Der Verteidiger bot der Sachverständigen an, Daten digital zur Verfügung zu stellen, bis das Versandproblem gelöst sei.