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CDU-Bürgermeister sorgen für Paukenschlag

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Von: Ulrike Meineke

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Rüdiger Kloth will zusammen mit Nico Schulz mit einer eigenen Liste in den am 26. Mai 2019 zu wählenden Stendaler Kreistag einziehen.
Rüdiger Kloth will zusammen mit Nico Schulz mit einer eigenen Liste in den am 26. Mai 2019 zu wählenden Stendaler Kreistag einziehen. © AZ-Archiv

Osterburg / Seehausen / Stendal. Es brodelt weiter in der CDU im Landkreis Stendal: Nico Schulz und Rüdiger Kloth, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Osterburg bzw. der Verbandsgemeinde Seehausen, wollen mit einer eigenen Liste in den am 26. Mai 2019 zu wählenden Stendaler Kreistag einziehen.

„Wählergemeinschaft pro Altmark“ soll die Liste heißen und allen Interessierten offen stehen. Ihr CDU-Parteibuch wollen Schulz und Kloth allerdings behalten.

Grund für diese Initiative ist offenbar, dass die beiden Christdemokraten der Meinung sind, dass der Stendaler Wahlskandal von 2014 aus ihrer Sicht vom CDU-Kreisvorstand nicht umfassend aufgearbeitet wurde. Dabei nehmen die beiden Bürgermeister Stendals Landrat Carsten Wulfänger ausdrücklich aus.

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat Nico Schulz bereits am 9. November seinen Rücktritt aus dem Kreisvorstand und als Vize-Vorsitzender der Stendaler Kreistagsfraktion bekannt gegeben.

Nico Schulz
Nico Schulz © Henke

Der CDU-Kreisverbandsvorsitzende Chris Schulenburg hält es für „pikant, dass die Bürgermeister auch mit kräftiger finanzieller Wahlkampfunterstützung der CDU mit zig Tausend Euro ins Amt gewählt wurden“. Und nun, mit dem Amt im Rücken, würden sie gegen ihre eigenen Parteifreunde kandidieren.

Einige Christdemokraten mutmaßen, dass die eigene Kreistags-Liste eine Reaktion von Nico Schulz darauf ist, dass er vom CDU-Kreisvorstand nicht für den Landesvorstand nominiert worden war. Der Vorstand hatte die Vorsitzende der Kreis-Frauenunion, Xenia Schüssler, dafür nominiert.

Ins Gespräch gebracht werden im Zusammenhang mit der Aktion der Bürgermeister auch angeblich ausstehende bzw. abgelehnte Zahlungen der Sonderbeiträge, die laut Satzung bei drei Prozent des Bruttoeinkommens liegen.

Von Ulrike Meineke

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