Dokumente für den Nachweis der Sicherheit der Strukturen seien vorhanden. „Ich habe den Behörden vor der Durchsuchung mehrfach angeboten, Einblick in diese Dokumentation zu geben, was allerdings abgelehnt wurde. Es ist in diesem Fall wichtig, zwischen der Erbringung eines Standsicherheits-Nachweises und konkreter Einsturzgefahr und Gefährdung für Leib und Leben zu unterscheiden“, äußert Milan Böhlke, Mitglied des Bündnisses Keine A 14, der zudem darauf aufmerksam macht, dass er nur für einige, aber nicht für alle Mitglieder der Initiative spreche.
Zu den Vorwürfen der Aktivisten zur Unverhältnismäßigkeit bei der Kontrolle hatte die AZ beim Landkreis nachgehakt. Kreissprecherin Angela Vogel äußert sich so: Bei Kontrollen durch die Versammlungsbehörde wurde wiederholt festgestellt, dass die Baumhäuser benutzt werden. Dies trotz der Anordnung, dass diese nicht betreten werden dürfen bis zum Nachweis der Standsicherheit. Ansprachen dazu erfolgten regelmäßig durch die Versammlungsbehörde, wurden jedoch nicht beachtet. Zunächst erfolgte die Ansprache durch die Versammlungsbehörde und die Aufforderung zur freiwilligen Herausgabe der Personalien. Aufgrund der fehlenden Freiwilligkeit wurde die Polizei um Unterstützung gebeten. Die Anlagen in den Bäumen wurden nicht unbrauchbar gemacht. Es erfolgte jedoch eine Sicherstellung der Aufstiegshilfen. Vogel weiter: „Die Maßnahmen wurden im Rahmen der gesetzlichen Normen durchgeführt.“