Der Fahrer eines Gefahrguttransporters war zu schnell unterwegs und bekam dafür ein „empfindliches Bußgeld“, nennt Teiml ein Beispiel. So muss der Fahrer 120 Euro zahlen. Hinzu kommen noch die Bearbeitungsgebühr und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Bei verschiedenen Lastkraftwagen finden die Beamten Probleme hinsichtlich der Beleuchtungseinrichtung. „Die leuchten wie ein Christbaum. Aufgrund der Blendwirkung ist das insbesondere nachts für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich“, weiß Polizeikommissar Teiml.
Zudem hatten die Beamten vor Ort einen Stand mit verschiedenen Informationsmaterialien. Auf einer Schautafel wurde dort auf die Gefährlichkeit des Sekundenschlafs aufmerksam gemacht.