Die Aussage „aus gesundheitlichen Gründen“, reiche nach der Deutungsweise des Bildungsministeriums in Magdeburg offenbar nicht aus und „erfüllt auch weiterhin nicht die Anforderung eines ordentlichen Attestes“, heißt es weiter.
Atteste werden darüber hinaus nur von in Deutschland zugelassenen Ärzten akzeptiert. Anderslautende Atteste könnten nicht berücksichtigt werden, wurden die Eltern informiert. Bei Fragen verwiesen viele Bildungseinrichtungen auf das Landesbildungsministerium.
Doch juristisch wasserdicht ist die Regelung aus Magdeburg wohl nicht, dass Gründe für eine Test-Unzumutbarkeit oder das Tragen von Masken zumindest genannt sein müssen. Eltern, die es ablehnen, dass medizinische Begründungen (oder gar konkrete Diagnosen) in der Schule aktenkundig werden müssen, bekommen nun Rückenwind vom Datenschutz, wie die AZ gestern erfuhr. Aus einem Schreiben an den Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt (liegt der Altmark-Zeitung ebenfalls vor) bezüglich der in den Schulen seitens des Ministeriums geforderten „Anforderung von Diagnosen oder zumindest begründeten Angaben auf ärztlichen Attesten zur Befreiung“ geht hervor, dass „die Problematik bekannt“ sei.
„Aus hiesiger Sicht ist eine derartige Aufforderung nicht gestattet“, äußerte sich der oberste Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Michael Glage in einem Schreiben an Eltern im Altmarkkreis.
Die Schulbehörden, die sich in der Sache datenschutzrechtlich auf dünnem Eis bewegen, habe er auf die Rechtslage hingewiesen und beabsichtigt, „gegenüber den Schulbehörden auf den Verzicht auf die Erhebung nicht erforderlicher Gesundheitsdaten hinzuwirken“, so Dr. Michael Glage in einem Brief an die Eltern, von denen es nach Recherchen der Altmark-Zeitung im Altmarkkreis nicht wenige gibt, die oben genannte Atteste für ihre Kinder vorlegen.