In Kooperation mit den Schulen wird das Kind im Unterricht begleitet und beim Anwenden von Unterrichtsmaterialien unterstützt. Vorgegebene Lerninhalte werden gemeinsam aufbereitet. Die Integration in den Klassenverband ist dabei immer das Ziel.
Auch bei lebenspraktischen Tätigkeiten bekommt das Kind Hilfe, ebenso im pflegerischen Bereich. Ansatz ist, Sicherheit und Orientierung innerhalb der Schule zu vermitteln und soziale Kompetenzen zu erweitern. Auch bei Klassenfahrten und Ausflügen ist der Schulbegleiter/die Schulbegleiterin dabei.
Alle Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen, geistigen und / oder seelischen Beeinträchtigung, die den Schulalltag nicht selbstständig bewältigen können. Grundsätzlich ist Schulbegleitung an jeder Schulform und auch bei schulischer Ausbildung möglich.
Die Sorgeberechtigten stellen einen Antrag an das Sozial- beziehungsweise das Jugendamt. Schulassistenz oder schulische Integrationshilfe sind Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
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