Weiter folgern die Anwälte: „Im Ergebnis stellt sich die Photovoltaik-Freiflächenanlage in ihrer aktuell geplanten Form als offensichtlich rechtswidrig dar, weil sie zum einen in erheblichem Maße gegenüber den Anwohnern bestehende Rücksichtnahmepflichten verletzt und zum anderen auch im eklatanten Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben der Raumordnung steht.“
Zur Erinnerung: Dem heute anstehenden Stadtratsbeschluss waren mehrere Termine vorausgegangen, während derer alle Parteien zu Wort kamen und der Investor, die Bus Solar GmbH, das geplante, 98,2 Hektar große Gebiet immer wieder verkleinerte. Die letztendliche und auch vom Mahlsdorfer Ortschaftsrat gebilligte Variante 2 umfasst rund 85 Hektar (Photovoltaikfläche 66,5 Hektar mit einer maximalen Leistung von 66 Megawatt und einer Ausgleichsfläche von rund 18,5 Hektar).
„Das bedeutet, dass der Ortsteil unserer Mandanten nach den derzeitigen Planungen von Nordosten bis Süden durchgängig durch entsprechend umzäunte Solar-Flächen abgeschirmt sein wird“, sprechen die Anwälte der IG von einer „einseitigen Einpferchung“. Weiterhin führen die Juristen die Versiegelung von Flächen und den Erhalt von landwirtschaftlich genutzten Flächen ins Feld und sehen „Versäumnisse und Nichtbeachtung der geltenden Rechtslage“.
Deshalb raten die Juristen von einem IG-Beschluss im Stadtrat ab und fordern Bürgermeisterin Sabine Blümel dazu auf, das Verfahren um die Maxdorfer Photovoltaik-anlage samt der anwaltlichen Bedenken und Hinweise in den Bauausschuss zurückzuverweisen.