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Massenprügelei in Salzwedel: Verfahren eingestellt

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Von: Lydia Zahn

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Richterstühle im Stendaler Landgericht.
Am Landgericht Stendal sollte eigentlich fünf jungen Männern der Prozess gemacht werden, doch dazu kam es nicht. © Heymann

Im Landgericht Stendal landen auch Fälle, die von den Amtsgerichten aus den verschiedensten Gründen nicht verhandelt werden. So sollte vor dem Jugendschöffengericht in Salzwedel bereits 2021 über fünf junge Männer verhandelt werden, die 2019 in eine massive Schlägerei in der Stadt verwickelt waren.

Salzwedel / Stendal – „In der Nacht vom 7. Juli 2019 kam es um 1.30 Uhr in der Neuperverstraße, Ecke Wallstraße in der Ortslage Salzwedel zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen circa 20 Personen“, hieß es damals in der Pressemeldung der Polizei. Bei der Schlägerei wurden drei Personen verletzt und zur ärztlichen Behandlung ins Krankenhaus gebracht.

Nach ersten Untersuchungen und Zeugenvernehmungen wurde deutlich klar, dass es sich um eine Auseinandersetzung zwischen jungen Leuten aus der linken und rechten Szene der Stadt handele. Bei der linken Gruppe waren auch einige Migranten dabei. Polizei und Staatsschutz ermittelten wegen schweren Landfriedensbruchs und schwerer Körperverletzung. Ein Jahr später gaben die Ermittler bekannt, dass 24 in der Altmark wohnhafte Beschuldigte zwischen 14 und 24 Jahren an der Schlägerei während des Hansefestes beteiligt waren.

Wie die Ermittlungen weiter ergaben, hatte ein Mann, der der rechten Szene zugeordnet wird, einen Streit mit einem ausländischen Mitbürger. Als Kevin M. (heute 26) dazukam und den Mann am Schlagen des Ausländers hindern wollte, ging es los. Im Zuge der lauten Streiterei kamen immer mehr Beteiligte hinzu und mischten mit.

Nachdem der Staatsanwalt Anklage erhoben hatte, sollten sich im Februar 2021 Kevin M., Mohamad R., Mehdy M., Tom K. und Naser H. vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Salzwedel verantworten – wegen schwerer Körperverletzung. Der Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs war fallengelassen worden.

Doch zu einer Verhandlung kam es nicht, denn die Kammer leitete das Verfahren an das Landgericht Stendal weiter. Pressesprecher Michael Steenbuck: „Dies ist möglich, wenn ein Verfahren eine bestimmte Größe erreicht, die zu umfangreich für ein Amtsgericht ist.“

Zwei Jahre später sollten dann die Termine für die Verhandlung gegen die fünf Angeklagten am Landgericht stattfinden: Am 15. Februar sollte der Prozess beginnen und sich über vier Verhandlungstage erstrecken.

Aber auch dazu kam es nicht: Wenige Tage vor Prozessbeginn wurde bekannt, dass alle fünf Verfahren eingestellt werden, wenn die Angeklagten eine Geldstrafe von jeweils 900 Euro an Amnesty International bezahlen. Dazu Pressesprecher Steenbuck: „Wenn alle Verfahrensbeteiligten, also Staatsanwalt, Gericht und Betroffene, zustimmen, ist es bei Vergehen, also leichteren Straftaten, möglich, ein Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe einzustellen. Im vorliegenden Fall dürfte von Bedeutung gewesen sein, dass zumindest das Hauptopfer die Auseinandersetzung durch sein vorangegangenes Verhalten herausgefordert hatte und die Verletzungen, hauptsächlich Blutergüsse und Prellungen, insgesamt eher gering waren.“

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