Nachdem noch einmal einige telefonische Nachrichten zwischen dem Ehepaar vorgelesen wurden, die eindeutig darauf hinwiesen, dass Jana G. von ihrem Ex-Mann damals über alle Ebay-Verkäufe informiert worden war und selbst Vorschläge für bessere Verkaufserbergebnisse gemacht hatte, wurden die Plädoyers gehalten.
Anwältin Antje Günther führte kurz aus, dass ihre Mandantin das Gefühl habe, ihr würde vor Gericht immer das Wort im Munde umgedreht. Deshalb sei es schwierig für Jana G., sich zu äußern. „Trotz der vielen Indizien und Beweise, die wir gesehen und gehört haben, bitte ich darum, eine Haftstrafe zu verhängen, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann“, hieß es von der Verteidigung. Staatsanwältin Verena Bastell, hingegen lehnte dies vehement ab. Sie forderte, die Berufung zu verwerfen und die Haftstrafe aufrechtzuerhalten. „Sie haben auch bei den Käufern, die auch nicht immer viel Geld hatten und deshalb im Internet nach günstigen Angeboten suchten, viel Leid verursacht. Das sollten Sie nicht vergessen.“
Dem folgte auch die 10. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Julia Rogalski. In der Begründung sagte sie unter anderem, dass das Paar allein zwischen Juni 2019 und Juli 2020 mit den Betrügereien 9000 Euro von den Käufern kassiert habe. „Damit haben Sie zusätzlich zu Ihrer Unterstützung vom Amt monatlich gut 700 Euro mehr zur Verfügung gehabt. Für Reisen, Technik oder neue Handys“, betonte sie. Alles aus Betrügereien.
Auch dass das Geld von neun aus zehn Taten auf das Konto von Jana G. ging, war für das Gericht ein Beweis dafür, dass Jana G. ein sehr hohes Eigeninteresse an den fingierten Verkäufen gehabt habe. „Daraus ergibt sich, dass Sie und Ihr Ex-Mann die Taten gemeinschaftlich ausgeführt und geplant haben.“ Abschließend gab Rogalski noch mit auf den Weg, dass die Höhe der Strafe tatsächlich im unteren Bereich für diese Betrugsserie liegen würde. Wenn jede Tat einzeln bewertet worden wäre, wären es gut 21 Jahre geworden. Das solle die Angeklagte, die den Ausführungen fast stoisch folgte, bitte bedenken. Gegen das Urteil kann nur noch Revision eingelegt werden.