Mit zeitlich begrenzten personellen Engpässen habe auch die Kfz-Zulassungsstelle zu arbeiten. Urlaubs-, krankheits- und schulungsbedingte Ausfälle seien wie bei jedem anderen Arbeitgeber zu managen, wirbt der Kreis um Verständnis. Weil nicht alle Bürger einen Internetanschluss hätten oder mit dem Medium nicht so vertraut seien, würden in „begründeten Ausnahmefällen“ nach wie vor Termine auch telefonisch vergeben.
Aber auch die Zulassungsstelle hat mit der Pandemie zu kämpfen. Zum Schutz aller – Mitarbeiter wie Kunden – können etwa ein Drittel weniger Termine direkt vergeben werden. Allerdings sei zu beobachten, dass ein erhöhtes Arbeitsaufkommen durch die Autohäuser entstehe, weil die Nachfrage beim Autokauf und -verkauf nach wie vor gegeben scheine. Aus organisatorischen Gründen reichen die Autohäuser ihre Anliegen nicht über die Online-Terminvergabe ein.
Übrigens werden immer freitags von 8.30 Uhr an für zurzeit drei Wochen im Voraus die Termine freigeschaltet. „Dabei sind diese aufgrund der sehr hohen Nachfrage mitunter innerhalb von zwei Stunden vollständig vergeben. Frei werdende Termine durch Absagen werden sukzessive wieder zur Verfügung gestellt“, macht Inka Ludwig deutlich. Es sei verständlich, dass es für die Bürger oftmals beschwerlich erscheine, einen Termin online zu buchen und dadurch vielfach Unmut aufkomme. Dabei sei aber zu bedenken, dass durch die jetzige Form der Online-Terminvergabe die „Wartezeiten erheblich verkürzt“ seien.
Die Zulassungsstelle bittet Kunden, „keine Mehrfachbuchungen“ vorzunehmen. Zudem verfallen Termine oftmals ungenutzt, weil manche Bürger nicht erscheinen, ohne den Termin rechtzeitig abzusagen.
Zum rechtlichen Hintergrund: Bei Halterwechsel oder Umzug sind Fahrzeugbesitzer verpflichtet, ihr Gefährt „unverzüglich bei der Zulassungsbehörde umzumelden“. Die Auslegung der Fristlänge liegt im Übrigen im Ermessen der zuständigen Behörde. Innerhalb eines Monats nach dem Umzug ist die Ummeldung in der Regel fristgerecht. Wird diese Zeitspanne um Wochen oder gar Monate überschreiten, könne ein hohes Bußgeld die unangenehme Folge sein. Doch die Behörde gibt sich kulant, wenn jemand wirklich einmal ohne Verschulden nicht rechtzeitig einen Termin bei der Zulassungsstelle bekommt.