Geregelt ist das im Paragraf 12, Absatz 4, Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.“ Und weiter: „Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen darf links gehalten und geparkt werden“ – allerdings nur, sofern die Straße durch das offizielle Einbahnstraßenschild ausgewiesen ist.
Eiko Petruschkat vom Ordnungsamt der Stadt Salzwedel betonte, dass es dort „viel zu eng sei und man kontrollieren muss“. Bürgermeisterin Sabine Blümel sagte zu, dass die Stadt das künftig „regelmäßig unregelmäßig“ tun werde. Übrigens auch an den Wochenenden.
Doch an der Einmündung Breite Straße ist in Richtung Kunsthaus vor einer Bäckerei ein Einbahnstraßenschild angebracht. Genauso an der Kreuzung Reichestraße vor einem Bekleidungsgeschäft. Ob nun das linksseitige Parken an der Neuperverstraße in diesem Bereich erlaubt ist oder nicht, diese Frage konnte die Salzwedeler Stadtverwaltung am Freitag, 22. Oktober, nicht beantworten.