Zur Briefwahl: Das Verfahren ist relativ einfach. Wer am 26. September nicht das Wahllokal aufsuchen kann oder will, kann das Instrument Briefwahl nutzen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann ein „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins“ ausgefüllt werden. Diesen dann an die Hansestadt Salzwedel, Mönchskirche 5, schicken. Das geht aber auch per E-Mail. Danach kommen per Post Wahlschein, Stimmzettel, ein blauer Umschlag für den Stimmzettel sowie ein Wahlbriefumschlag in Rot. Auf einem Merkblatt wird die Briefwahl erläutert. Der Wahlbrief muss bis spätestens am Wahlsonntag vorliegen. Alternativ kann die Briefwahl auch im Bürgercenter Am Schulwall 1 erledigt werden.
Das Briefwahlbüro ist von Montag, 6. September, an geöffnet und steht montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags von 8 bis 18 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. Das Wahllokal ist am Sonnabend (18. September) zwischen 8 und 12 Uhr, am Freitag, 24. September, von 8 bis 18 Uhr und am Sonnabend, 25. September, von 8 bis 12 Uhr besetzt. Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, muss seinen „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins“ mitbringen, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt wurde. Das Briefwahlbüro ist unter Tel. (03 901) 65 360 und unter (03 901) 65 361 zu erreichen.
Wählen darf, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens drei Monaten in Deutschland hat. Jeder Wähler hat übrigens zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Diese wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Übrigens dürfen 150 Wahlplakate pro Partei oder Einzelbewerber angebracht werden. Zudem sind drei Großwerbeflächen pro Partei oder Bewerber zulässig. Alles Weitere regelt die Sondernutzungssatzung der Stadt. Darin ist auch aufgeführt, dass nach der Wahl die Plakate innerhalb von fünf Werktagen entfernt werden müssen. „Andernfalls kann ein Verwaltungsverfahren mit Ersatzvornahme sowie Bußgeld eingeleitet werden“, verweist Köhler auf den rechtlichen Hintergrund. Ersatzvornahme bedeutet in diesen Fällen, dass die Behörde die Plakate abhängt, die dadurch entstandenen Kosten aber von der Partei oder dem Einzelbewerber zurückfordert.
Im Übrigen werden noch Freiwillige gesucht, die am Wahlsonntag zum 20. Deutschen Bundestag die Aufgabe eines Ordners in verschiedenen Wahllokalen übernehmen. Informationen erhalten Interessenten bei Marita Runge unter Tel. (03 901) 65 120.