Denn: Einige Kommunen richten für ihre Stadträte eigene Mailadressen ein. In Salzwedel aber hätten die Ratsmitglieder ihre privaten E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt, um Informationen aus dem Ratssystem zugesandt zu bekommen. Auf diese Adressen sei ohne Zustimmung der Betroffenen der Filter angewandt worden, um sämtliche Eingänge der Bürgermeisterin vorzulegen. Der Datenschutzbeauftragte wurde noch deutlicher: Eine pauschale Umleitung von einer privaten E-Mail-Adresse an die Bürgermeisterin bedeute, dass auch pauschal private Mails der Bürger, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, an Blümel gingen.
Der Landesdatenschutzbeauftragte sieht weiteren Aufklärungsbedarf. Sicher sei: „Die ausdrückliche Zusicherung uns gegenüber, dass dieses E-Mail-Filtersystem ausschließlich dienstliche E-Mails der Stadträte umfasst hat, kann nicht nachvollzogen werden.“ Vieles spreche dafür, dass sämtliche E-Mails durch den Filter liefen.
Auch zum Bericht der Kommunalaufsicht ergeben sich für den Landesdatenschutzbeauftragten „erhebliche Fragen“. So stünde in deren Bericht, dass „eine Aufschaltung nur über das Systemtelefon im Büro der Bürgermeisterin möglich war“. Sie „war“ also möglich? Der Datenschutzbeauftragte fragt: „Wie soll ich das bewerten?“ Und wenn für die Aufschaltung der Bürgermeisterin auf laufende Telefonate ihrer Mitarbeiter ein akustisches Signal gesetzt worden sei – „weiß ein Unbeteiligter, der in der Verwaltung anruft, was der Piepton bedeutet?“
Abschließend stellte der Datenschutzbeauftragte in der Sitzung fest, dass noch zu klären sei, ob eine reale Aufschaltung stattgefunden hat, die nur nicht richtig funktionierte und vielleicht im Zweifel eine stille Aufschaltung war. Das mit dem Telefon ist aus seiner Sicht „auch nicht ganz harmlos“. Die Möglichkeit zum Abhören reicht nach seiner Ansicht aus, auch wenn er sich bei einer strafrechtlichen Bewertung „zurückhalten“ und diese der Staatsanwaltschaft überlassen wolle, die ja ermittle.
Auf Anregung der Abgeordneten Eva von Angern (Linke) einigte sich der Innenausschuss darauf, das Thema weiter zu behandeln, wenn dem Datenschutz weitere Erkenntnisse vorliegen.