Die Schuldfrage konnte während der vergangenen Verhandlung nicht eindeutig geklärt werden. Der vorherige Besitzer des Anhängers, der diesen dem Ehemann als Zuzahlung gegeben hatte, sollte nun Licht ins Dunkeln bringen.
Im Gerichtssaal beteuerte er, nichts davon gewusst zu haben, dass der Hänger gestohlen war. Anfangs sagte er aus, dass der Anhänger eines Tages plötzlich auf seinem Hof stand. Später gab der Mann wiederum an, dass ein Bekannter den Hänger auf seinen Hof gestellt hatte, der ihm auch versichert habe, dass die Papiere dazu noch kommen würden. Richter Dr. Klaus Hüttermann hielt dagegen und las einen Teil seiner Aussage bei der Polizei vor: „Ich habe den genommen, weil ich den weitergeben durfte und ich Geld brauchte.“ Ein Widerspruch seiner Aussagen.
Da die Vernehmung nicht wirklich hilfreich war, schloss der Vorsitzende die Beweisaufnahme. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 10 Euro. Die Verteidigung hielt mit einem Freispruch dagegen. „Sie hat mit dem Ganzen eigentlich nichts zu tun. Sie tritt erst in Erscheinung, als der Papierkram fällig wird. Und musste die Angeklagte wirklich wissen, dass der Anhänger gestohlen ist? Denn nicht bei jedem günstigen Angebot muss man davon ausgehen, dass etwas nicht stimmt“, verteidigte der Anwalt seine Mandantin und betonte: „Im Zweifel für den Angeklagten.“
Das sah auch Richter Hüttermann so und sprach sie frei. „Der Beweis ihrer Schuld ist nicht gelungen. Davon mal abgesehen, dass das Ganze zum Himmel stank“, erklärte der Vorsitzende. Und schloss den Fall mit den Worten: „Das ist ein Freispruch zweiter Klasse. Sie sind nicht unschuldig.“