Bürgermeister Nico Schulz (FW) teilt der AZ auf Anfrage mit, dass man das Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten derzeit prüfe, bevor weitere Schritte unternommen würden.
Laut Datenschützer Cohaus wurde noch nicht darüber entschieden, ob die Videoüberwachung in osterburg tatsächlich rechtswidrig ist. Erlaubt sei sie im öffentlichen Bereich nur, wenn das Hausrecht wahrgenommen wird, Eigentum oder Besitz geschützt wird oder zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen. „Auch auf die Voraussetzungen dieser Vorschrift hatte ich die Stadt Osterburg hingewiesen. Ob die Voraussetzungen dieser Vorschrift vorliegen, habe ich noch nicht abschließend festgestellt. Der Vorgang befindet sich noch in Bearbeitung“, schreibt Cohaus.
Auch zu der Frage, was im Falle einer rechtswidrigen Überwachung passieren könnte, äußert sich der Datenschützer: „Im Falle einer rechtswidrigen Videoüberwachung würde ich prüfen, welche Abhilfemaßnahmen angezeigt sind. In Betracht kämen zum Beispiel eine Verwarnung beziehungsweise eine Anweisung, die Videoüberwachung in Einklang mit der Rechtslage zu bringen. Derartige Maßnahmen könnten überflüssig sein, wenn durch den Verantwortlichen sofort eine Anpassung entsprechend meiner Hinweise erfolgt.“
Somit scheint es im Bereich des Möglichen zu liegen, die Überwachung des Platzes gesetzeskonform zu regeln.