Rechtlich mache es keinen Unterschied bei der Bewertung der beiden Fälle, dass für den Autobahnabschnitt schon Baurecht gelte. Dies sei „noch nicht der Fall“, sagt die Sprecherin des Landkreises. Ändern könne sich dies, sobald die Bauarbeiten vor Ort beginnen.
Osterburgs Bürgermeister Nico Schulz (FW) war bereits selbst vor Ort und hat sich ein Bild gemacht. „Die Waldbesetzer haben sich auf das Versammlungsrecht berufen.“ Diese Sichtweise hatten im Fall Losse schon mehrfach Gerichte bestätigt. „Das ist nun mal die Rechtslage. Die Urteile finde ich nicht gut, aber so wurde nun mal entschieden.“ Dem Besitzer des privaten Waldstückes habe die Stadt geraten, gegen die Besetzung Klage zu erheben. „Ob das bereits passiert ist, weiß ich aber nicht.“ Schulz hofft, dass auf Grundlage der noch zu erstellenden Allgemeinverfügung bezüglich der Besetzung des Storbecker Waldes eine Räumung möglich wird.
Ein erster Versuch, über eine Allgemeinverfügung eine rechtliche Grundlage vorzubereiten, um gegen die Besetzer des Losser Waldstückes vorzugehen, denen bislang keinerlei Straftaten vorgeworfen werden, war vor Gericht gescheitert. Auch gegen die heute erscheinende Verfügung werden die Waldbesetzer wohl erneut vor Gericht ziehen. „Über die neue Verfügung wird sehr wahrscheinlich ein Gericht entscheiden“, glaubt auch Landkreis-Sprecherin Vogel.